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Hausrat und Haftpflicht

12. Februar 2025

Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:

Haftpflichtversicherung:

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.

Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.

Hausratversicherung:

Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.

Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.

Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.

Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Keine Chance für Schimmel in der Wohnung

31. Januar 2025

Regelmäßiges Lüften ist auch an kalten oder ungemütlichen Tagen sehr wichtig. Das heißt: Frische Luft soll rein und die Luftfeuchtigkeit muss raus aus den vier Wänden. Ansonsten, so die Warnung durch Experten der Verbraucherzentrale, könne sich Schimmel bilden.
Zum Hintergrund: Etwa sechs bis 12 Liter Flüssigkeit gibt ein Vierpersonen-Haushalt pro Tag an die Raumluft ab und die muss idealerweise wieder hinaus.
Aber wie verliert man dabei möglichst wenig Heizwärme? Das Lüftungsverhalten hängt von der Anzahl der Personen und der Nutzung der Zimmer ab. „Je mehr, desto mehr“ – so die Faustregel der Verbraucherschützer. Das bedeutet: Feuchtigkeit, die beim Kochen, Duschen oder nach dem Schlafen entsteht, sollte man direkt durch das weit geöffnete Fenster nach draußen leiten.

So funktioniert es:

  • An kalten, regnerischen Tagen „kurz und knackig“ lüften: zwei- bis dreimal täglich
  • Das Fenster für drei bis fünf Minuten weit öffnen und „stoßlüften“.
  • Gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen und „querlüften“ – so kann die frische Luft am schnellsten hinein.
  • Türen in feuchten Zimmern wie Bad oder Küche schließen – sonst verteilt sich die Feuchtigkeit im gesamten Zuhause.
  • Gekippte Fenster und Dauerlüften im Winter vermeiden – sonst kühlen die Wände ab und werden feucht.

Fakten zur Luftfeuchtigkeit
Bei einer Raumtemperatur von 18 bis 22 Grad sollte die Luftfeuchtigkeit etwa 40 bis 60 Prozent betragen. Mit einem Hygrometer kann diese genau definiert werden. Die Geräte sind preiswert und im Baumarkt erhältlich.
Die Schimmelgefahr steigt laut Verbraucherzentrale auch bereits dann, wenn die relative Luftfeuchtigkeit im Winter regelmäßig über 50 Prozent liegt. Kritisch wird es ab 70 bis 80 Prozent, dann können direkt vor einer Wand Schimmelpilze wachsen – auch wenn es sich nicht feucht anfühlt.
Wichtig: Die Luftfeuchtigkeit ist nicht überall im Raum gleich. Selbst wenn sie in der Mitte des Zimmers 50 Prozent beträgt, kann es an ungedämmten Außenwänden schon sehr viel feuchter sein. Daher ist neben dem richtigen Lüften auch korrektes Heizen wichtig.

Richtig heizen
Die Heizung komplett aufdrehen, wenn es sich besonders kalt anfühlt oder ausschalten, wenn es einem etwa nach dem Sport angenehm warm ist? Beides ist nicht ratsam! Denn häufiges Hoch- und Runterdrehen der Thermostate benötigt sehr viel Energie und verfehlt die Wirkung. Statt ständig kurzfristig den Regler zu betätigen, besser die persönliche Wohlfühltemperatur festlegen und es konstant halten. Ausnahme: Beim Stoßlüften kann man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen.

Energie einsparen und Kosten senken
Wenn das Thermostat etwa auf Stufe 3 steht, ergibt das eine Temperatur von gut 20 Grad im Zimmer. Schon ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um circa sechs Prozent. Beispiel: Wer also die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann in wenig genutzten Räumen den Energieverbrauch um bis zu 24 Prozent reduzieren.

Die meisten manuellen Heizungsthermostate haben wie folgt fünf Temperaturstufen:
Stufe 1: ca. 12 Grad
Stufe 2: ca. 16 Grad
Stufe 3: ca. 20 Grad
Stufe 4: ca. 24 Grad
Stufe 5: ca. 28 Grad.

Je nach Heizkörpern, Heizungsart und baulichen Begebenheiten kann die tatsächliche Temperatur abweichen.

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