Die Organe

Vorstand

Die Geschäftsführung unserer Genossenschaft obliegt dem Vorstand. Dieser übt die Geschäftsführungstätigkeit in eigener Verantwortung aus. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt, gefördert und überwacht. Er trifft seine Entscheidungen unter der Zielsetzung einer Balance zwischen wirtschaftlichen Fragen, einer modernen technischen Ausstattung des Wohnungsbestandes und dem solidarischen Miteinander. Unterstützung in seiner Arbeit erhält der Vorstand durch die Prokuristin Frau Eva Maria Heuer.

Kai Oliver Lehmann

hauptamtliches Vorstandsmitglied

Martin Wissing

nebenamtliches Vorstandsmitglied

Eva Heuer

Prokuristin

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen dem Vorstand gegenüber eine beratende Funktion ein und fungieren als Kontrollorgan. Vor diesem Hintergrund findet ein sehr intensiver und regelmäßiger Austausch mit dem Vorstand statt. Er ist geprägt von gegenseitigem Vertrauen.
Interessiert ? Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, im Aufsichtsrat mitzuwirken.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ unserer Genossenschaft. Jedes Mitglied hat die Gelegenheit, im Rahmen der jährlichen Versammlung, sein Recht auf Mitbestimmung auszuüben. So beschließt die Mitgliederversammlung die Verwendung des Bilanzgewinns, eine Änderung der Satzung, die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates u. a. All dies ist wichtig und verbunden mit einem hohen Grad an Verantwortung. Unsere Mitglieder haben so die Chance mitzuentscheiden, in welche Richtung Die GWG steuert.

Die GWG - Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen und Wattenscheid eG

Grenzstr. 181
45881 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 / 8219 - 0
Mail: info@die-gwg.de