Mindestlohn steigt und Verbot von Einwegplastik

Im neuen Jahr ändert sich einiges für die Verbraucher. Die Redaktion erklärt hier im zweiten Teil das Thema Mindestlohn und das Verbot von Einwegplastik.

Der Mindestlohn steigt

2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Seit dem 1. Januar 2021 sind 9,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde das Minimum. Bisher waren es 9,35 Euro. Im weiteren Schritt erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn dann nochmal zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto pro Stunde.

Ausnahmen davon bleiben aber bestehen. Mehr Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de, Suchwort: Mindestlohn.

Verbot von Einwegplastik

Die EU will die Verwendung von Einweg-Gegenständen aus Kunststoffen reduzieren. Zum Schutz der Meere und der Umwelt wird der Verkauf bestimmter Plastik- und Styroporgegenstände, für die es bereits Alternativen gibt, daher ab dem 3. Juli 2021 verboten. Nicht mehr kaufen kann man dann folgende Einmal-Gegenstände: Plastikbesteck

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