Autor: Heidi Hagemann

Richtig Lüften in der kalten Jahreszeit

Auch bei kühlen und kalten Temperaturen – und trotz der immer noch hohen Energiepreise – muss jeden Tag gelüftet werden, sonst bildet sich Schimmel. Wir erklären, wie’s geht.
Mit diesen Tipps rund ums Lüften sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Stoßlüften ist wichtig: Häuser und Wohnungen sollten mindestens morgens und abends etwa fünf bis zehn Minuten intensiv gelüftet werden. Wenig nützlich ist es dagegen, lediglich die Fenster gekippt zu lassen.
  • Optimal ist Querlüften (auch als Durchzeug bezeichnet), bei dem gleichzeitig gegenüberliegende Fenster geöffnet sind.
  • Lüften Sie in Räumen, in denen Sie sich aufhalten, drei bis vier Mal täglich.
  • Kochen, Baden und Duschen sorgen für besonders viel Feuchtigkeit. Danach sollten Sie immer direkt und gründlich lüften.
  • Im Schlafzimmer sollten Sie stets vor dem Zubettgehen und kurz nach dem Aufwachen die Fenster öffnen.
  • Je mehr Personen im Haushalt leben, umso häufiger sollte gelüftet werden.

Aussenbüro in Wattenscheid wieder geöffnet

Ab sofort bietet die GWG wieder Sprechstunden im Wattenscheider Außenbüro an. Frau Schemberg steht dort gerne für Fragen zur Verfügung und freut sich auf den Besuch.

Anschrift

Steeler Str. 50

44866 Bochum-Wattenscheid

Telefon
02327 – 223 690

Öffnungszeiten

Di.
14.00 – 17.00 Uhr
Fr.
08.00 – 12.00 Uhr

Jetzt den kostenlosen Stromspar-Check buchen

Der Stromspar-Check der Caritas ist ein kostenfreies Angebot für Bezieher sozialer Leistungen und niedriger Einkommen. Ausgebildete Stromsparhelfer besuchen die Haushalte, tauschen Energiefresser aus und senken so die Energiekosten durchschnittlich um 172 Euro.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) schickt die Caritas an mehr als 150 Standorten ausgebildete Stromsparhelfer(innen) in Haushalte von Bürgern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten.

Diese machen zunächst einen Stromspar-Check. Dabei messen sie die Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten. Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt. Doch dabei bleibt es nicht.

Kostenloses Starterpaket fürs Stromsparen

Die Stromsparhelfer(innen) bauen kostenlos LEDs, Thermo- und Hygrometer, Wasserperlatoren, und Wassersparduschköpfe, WC-Stoppgewichte oder schaltbare Steckdosenleisten ein und leisten so Hilfe zur Selbsthilfe. Am Ende sollen die einkommensschwachen Haushalte dadurch rund 15 Prozent der Stromkosten einsparen und dementsprechend weniger CO2 verbrauchen. Rund 350.000 Haushalte mit geringem Einkommen haben zwischen 2009 und 2019 bislang am Stromspar-Check teilgenommen und dabei ihre Energiekosten um durchschnittlich 172 Euro pro Jahr reduziert.

Zuschuss für energieeffiziente Kühlschränke

Im Rahmen eines Stromspar-Checks können Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld und deren Familien außerdem einen 100 Euro-Gutschein für den Kauf eines energieeffizienten A+++-Kühlschrankes oder einer Kühl-Gefrier-Kombi erhalten. Das Austauschgerät muss älter als zehn Jahre sein und das Neugerät mehr als 200 kWh pro Jahr einsparen. Dadurch können diese Haushalte ihre Stromrechnung durchschnittlich um weitere 103 Euro pro Jahr reduzieren. So kommen Sie an den Zuschuss.

So kommt der Stromspar-Check zu Ihnen

  • Rufen Sie beim Stromspar-Check-Standort in Ihrer Nähe an und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Die Stromspar-Teams kommen zu Ihnen und überprüfen Ihren Stromverbrauch. Sie erhalten erste Tipps, wie Sie Strom sparen können.
  • Beim zweiten Besuch der Stromsparhelfer erhalten Sie ein kostenloses Stromspar-Paket, dessen Materialien sofort montiert werden.
  • Außerdem erhalten Sie einen Stromspar-Fahrplan, der auf Ihren Haushalt abgestimmt wird, sowie Ratschläge, wie Sie Ihren Stromverbrauch weiter reduzieren können.

Infos zum Herunterladen:

Der Flyer vereint alle Fakten zum Stromspar-Check der Caritas und des Bundesverbandes der Energie-und Klimaschutzagenturen auf einen Blick. Darin auch ein Gutschein für den persönlichen Stromspar-Check.

www.stromspar-check.de

Hier blüht WAT – Baumbeete bepflanzen

Die Planungsgruppe Stadtbüro hat ein neues Urban-Gardening-Projekt initiiert. Dabei geht es um die Bepflanzung von Baumscheiben von Wattenscheid-Mitte und mehr Grün vor der eigenen Haustür.

Was? Übernahme der Pflege einer Baumscheibe (Beetfläche unter einem Straßenbaum) und damit für ein grünes und blühendes Wattenscheid-Mitte sorgen. 

Wo? Im Gebiet der Sozialen Stadt – WAT bewegen will die Initiative die Beetpatenschaft fördern. Daher unterstützt das Stadteilbüro sowohl formal als auch finanziell.

Wann? Gepflanzt werden soll im Frühjahr 2024. Die Vorbereitungen starten ab sofort.

Was ist zu tun? Anmeldung im Stadtteilbüro (Westenfelder Str. 1, 44866 Bochum, Tel.: 02327/9197930, info@wat-bewegen.de). Dort erhält man auch eine erste Grundausstattung für die Bepflanzung, die aus dem Projekt Soziale Stadt – Wat bewegen finanziert wird.

Mehr Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.

Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.

Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Wie viel Geld erhält man im Schnitt?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen von der Die GWG
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Tipps zum Bau eines Insektenhotels

Für ein Insektenhotel braucht es eigentlich nur einen stabilen Rahmen am besten mit Rückwand und passendes Füllmaterial. Den Rahmen kann man in beliebiger Größe und Form aus Holz selber bauen oder man nutzt alte Holzkisten oder Schubladen um. Wer etwas Platz im Garten hat und eine sonnige, windgeschützte Ecke: Ganz einfach, preiswert und schnell lässt sich ein Insektenhotel auch aus einigen gebrauchten Europaletten bauen.

  • Die Paletten müssen auf einem ebenen, mit ein paar Trittplatten befestigten Untergrund nur aufeinander gestapelt und zusammen geschraubt werden.
  • Damit die Paletten vor Regen geschützt sind, braucht es oben drüber allerdings ein leicht überstehendes Dach. Ein Flachdach zum Beispiel, in dem in einer Pflanzwanne gleich auch insektenfreundliche Stauden wie etwa Sedum gepflanzt werden können.
  • Damit die von Insekten bevorzugte Inneneinrichtung, die nun eingefüllt wird, später nicht hinten rausfällt, sollten noch Zwischenwände eingezogen werden.
  • Die Tiefe der einzelnen Hotelzimmer sollte 8-12 betragen
  • Hohle Pflanzenstängel von Bambus, Schilfrohr, Knöterich oder anderen Pflanzen, mit Lehm verputzte Mauerziegel, Moos, Stroh oder auch gebohrte Holzstücke; all das eignet sich als Nistmaterial für den Insekten-Nachwuchs.
  • Die Größe der Einfluglöcher für die verschiedenen Wildbienenarten sollte zwischen 3 und 12 Millimeter variieren.
  • Achtung: scharfe Kanten unbedingt vermeiden, da sich die Tiere so verletzen können.
  • Gitter aus Kaninchendraht schützen außerdem davor, dass Vögel das Füllmaterial oder gar die Brut herausholen.
  • Bei der Wahl des Nistmaterials sollte man sich am besten vorher über die Insekten informieren, die gezielt gefördert werden sollen.

Saisonkalender: Obst und Gemüse frisch einkaufen

Spanische Erdbeeren zu Ostern, Südafrikanische Weintrauben zu Pfingsten, marokkanische Tomaten zu Weihnachten – so sieht mancher Einkauf aus. Auch im Sommer und Herbst bieten viele Supermärkte Importware an – obwohl es dann auch regionales Obst und Gemüse frisch zu kaufen gibt. Mit dem Saisonkalender „Heimisches Obst und Gemüse“ unterstützt die Verbraucherzentrale alle, die mit dem Einkauf von regionalen, frischen Saisonprodukten das Klima schonen und ihren Gaumen verwöhnen wollen.

Vorteile für Umwelt, Gesundheit und Gaumen
Weite Lebensmitteltransporte, insbesondere per Flugzeug, belasten das Klima. Das gleiche gilt, wenn heimische Produkte außerhalb der Saison in beheizten Treibhäusern angebaut werden. Die Wahl heimischer Saisonware bringt dagegen Vorteile für die Gesundheit, die Umwelt und den Gaumen: Zusätzlich zu Frische und mehr Geschmack enthält heimisches Saisonobst und -gemüse meist weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln als importierte Ware. Die kurzen Transportwege von regionaler Saisonware sparen Energie und Treibhausgase ein und schonen so das Klima. Freilandgemüse punktet zusätzlich: Es verursacht beim Anbau bis zu 30-mal weniger klimaschädliche Gase als Produkte aus beheizten Gewächshäusern.

Die Einkaufshilfe zeigt auf einen Blick, wann Erdbeeren, Kopfsalat & Co. hierzulande im Freien reifen. Anhand von vier Symbolen wie einer Sonne oder einer Lagerkiste lässt sich schnell erkennen, in welchen Monaten das Obst und Gemüse draußen wächst oder eher aus dem Treibhaus, dem unbeheizten Folientunnel oder dem gekühlten Lager kommt.

Hier weiterlesen: Der Saisonkalender der Verbraucherzentrale zeigt, wann welches Obst und Gemüse bei uns wächst.

Saisonkalender herunterladen

Saisonkalender zum Aufhängen (eine Seite) herunterladen

Städtischer Service per App direkt aufs Handy

Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.

Die App bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung oder Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.

Vorteil: Die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzer auch interessieren.

Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch verschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:

  • Bürgerservices:

Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.

  • Abfuhrtermine:

Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.

  • Mängelmelder:

Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.

  • Free Wifi:

Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.

Weitere Infos und Verlinkungen zu den App-Stores gibt es hier

Steuern: Das ändert sich 2023 für die Verbraucher

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Hier sind ein paar Beispiele:

Die Fortführung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale: Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.


Die volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025:
Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt – die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten – ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten.


Die nochmalige Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 30 Euro ab 2023.
Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.

Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr und des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro ab 2023.

Die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 252 Euro auf nun 4 260 Euro.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

Hohes Preisgeld: Klimaheld*in 2023

Der mit Preisgeldern in Höhe von 30.000 Euro dotierte „Klimaheld*in“ Preis der Volksbank Ruhr Mitte wird im Juni zum zweiten Mal vergeben. Bis zum 30. April haben Privatpersonen, Vereine oder Betriebe aus Gelsenkirchen und Wattenscheid die Möglichkeit, sich zu bewerben oder andere zu nominieren. Die Preisgelder betragen 1000 bis 10.000 Euro.

„Wir zeichnen Menschen, Vereine und Firmen aus“, informiert Vorstand Ingo Abrahams, „die sich in vorbildlicherWeise fürdenKlima- undUmweltschutz einsetzen. Nurwennviele mitmachen und sich engagieren, können wir eine lebenswerte Umwelt für die Zukunft bewahren.“

Neben der Anerkennung derLeistung sollen die Wettbewerbsbeiträge anderen eine Anregung geben, sich für die Umwelt zu engagieren. Für 2023 erhofft sich die Jury eine noch höhere Beteiligung.

Die Bewerbung/Nominierung erfolgt einfach über ein Online-Formular, in dem das Projekt in einigen kurzen Sätzen sowie aussagefähige Fotos beschrieben wird. „Wichtig sind auch die Nominierungen“, wirbt Vorstand Ingo Abrahams. „Durch die Nominierung besteht die Möglichkeit, auch von diesen Projekten zu berichten.“

Bewerbung und Nominierung auf: www.vb-ruhrmitte.de/klimapreis

Die GWG - Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen und Wattenscheid eG

Grenzstr. 181
45881 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 / 8219 - 0
Mail: info@die-gwg.de