Autor: Heidi Hagemann

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten der WBG Horst und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

– Der neue technische Leiter stellt sich vor
– Runde Geburtstage
– Geselliges Beisammensein im Wohnpark Bulmke
– Mieter feiern ihr neues Zuhause am Hirschweg
– Umziehen und nach Hause kommen

und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Aussenbüro in Wattenscheid wieder geöffnet

Ab sofort bietet die GWG wieder Sprechstunden im Wattenscheider Außenbüro an. Frau Schemberg steht dort gerne für Fragen zur Verfügung und freut sich auf den Besuch.

Anschrift

Steeler Str. 50

44866 Bochum-Wattenscheid

Telefon
02327 – 223 690

Öffnungszeiten

Di.
14.00 – 17.00 Uhr
Fr.
08.00 – 12.00 Uhr

Hier blüht WAT – Baumbeete bepflanzen

Die Planungsgruppe Stadtbüro hat ein neues Urban-Gardening-Projekt initiiert. Dabei geht es um die Bepflanzung von Baumscheiben von Wattenscheid-Mitte und mehr Grün vor der eigenen Haustür.

Was? Übernahme der Pflege einer Baumscheibe (Beetfläche unter einem Straßenbaum) und damit für ein grünes und blühendes Wattenscheid-Mitte sorgen. 

Wo? Im Gebiet der Sozialen Stadt – WAT bewegen will die Initiative die Beetpatenschaft fördern. Daher unterstützt das Stadteilbüro sowohl formal als auch finanziell.

Wann? Gepflanzt werden soll im Frühjahr 2024. Die Vorbereitungen starten ab sofort.

Was ist zu tun? Anmeldung im Stadtteilbüro (Westenfelder Str. 1, 44866 Bochum, Tel.: 02327/9197930, info@wat-bewegen.de). Dort erhält man auch eine erste Grundausstattung für die Bepflanzung, die aus dem Projekt Soziale Stadt – Wat bewegen finanziert wird.

Mehr Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.

Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.

Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Wie viel Geld erhält man im Schnitt?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen von der Die GWG
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Jetzt den kostenlosen Stromspar-Check buchen

Der Stromspar-Check der Caritas ist ein kostenfreies Angebot für Bezieher sozialer Leistungen und niedriger Einkommen. Ausgebildete Stromsparhelfer besuchen die Haushalte, tauschen Energiefresser aus und senken so die Energiekosten durchschnittlich um 172 Euro.

Gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) schickt die Caritas an mehr als 150 Standorten ausgebildete Stromsparhelfer(innen) in Haushalte von Bürgern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten.

Diese machen zunächst einen Stromspar-Check. Dabei messen sie die Verbrauchswerte von Waschmaschinen, Elektroherden, Kühlschränken, Lampen, Computern, Warmwasserbereitern oder Fernsehgeräten. Danach geben sie qualifizierte Tipps, wie sich der Verbrauch mit einfachen Mitteln senken lässt. Doch dabei bleibt es nicht.

Kostenloses Starterpaket fürs Stromsparen

Die Stromsparhelfer(innen) bauen kostenlos LEDs, Thermo- und Hygrometer, Wasserperlatoren, und Wassersparduschköpfe, WC-Stoppgewichte oder schaltbare Steckdosenleisten ein und leisten so Hilfe zur Selbsthilfe. Am Ende sollen die einkommensschwachen Haushalte dadurch rund 15 Prozent der Stromkosten einsparen und dementsprechend weniger CO2 verbrauchen. Rund 350.000 Haushalte mit geringem Einkommen haben zwischen 2009 und 2019 bislang am Stromspar-Check teilgenommen und dabei ihre Energiekosten um durchschnittlich 172 Euro pro Jahr reduziert.

Zuschuss für energieeffiziente Kühlschränke

Im Rahmen eines Stromspar-Checks können Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld und deren Familien außerdem einen 100 Euro-Gutschein für den Kauf eines energieeffizienten A+++-Kühlschrankes oder einer Kühl-Gefrier-Kombi erhalten. Das Austauschgerät muss älter als zehn Jahre sein und das Neugerät mehr als 200 kWh pro Jahr einsparen. Dadurch können diese Haushalte ihre Stromrechnung durchschnittlich um weitere 103 Euro pro Jahr reduzieren. So kommen Sie an den Zuschuss.

So kommt der Stromspar-Check zu Ihnen

  • Rufen Sie beim Stromspar-Check-Standort in Ihrer Nähe an und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Die Stromspar-Teams kommen zu Ihnen und überprüfen Ihren Stromverbrauch. Sie erhalten erste Tipps, wie Sie Strom sparen können.
  • Beim zweiten Besuch der Stromsparhelfer erhalten Sie ein kostenloses Stromspar-Paket, dessen Materialien sofort montiert werden.
  • Außerdem erhalten Sie einen Stromspar-Fahrplan, der auf Ihren Haushalt abgestimmt wird, sowie Ratschläge, wie Sie Ihren Stromverbrauch weiter reduzieren können.

Infos zum Herunterladen:

Der Flyer vereint alle Fakten zum Stromspar-Check der Caritas und des Bundesverbandes der Energie-und Klimaschutzagenturen auf einen Blick. Darin auch ein Gutschein für den persönlichen Stromspar-Check.

www.stromspar-check.de

Steuern: Das ändert sich 2023 für die Verbraucher

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Hier sind ein paar Beispiele:

Die Fortführung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale: Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.


Die volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025:
Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt – die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten – ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten.


Die nochmalige Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 30 Euro ab 2023.
Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.

Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr und des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro ab 2023.

Die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 252 Euro auf nun 4 260 Euro.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

Hohes Preisgeld: Klimaheld*in 2023

Der mit Preisgeldern in Höhe von 30.000 Euro dotierte „Klimaheld*in“ Preis der Volksbank Ruhr Mitte wird im Juni zum zweiten Mal vergeben. Bis zum 30. April haben Privatpersonen, Vereine oder Betriebe aus Gelsenkirchen und Wattenscheid die Möglichkeit, sich zu bewerben oder andere zu nominieren. Die Preisgelder betragen 1000 bis 10.000 Euro.

„Wir zeichnen Menschen, Vereine und Firmen aus“, informiert Vorstand Ingo Abrahams, „die sich in vorbildlicherWeise fürdenKlima- undUmweltschutz einsetzen. Nurwennviele mitmachen und sich engagieren, können wir eine lebenswerte Umwelt für die Zukunft bewahren.“

Neben der Anerkennung derLeistung sollen die Wettbewerbsbeiträge anderen eine Anregung geben, sich für die Umwelt zu engagieren. Für 2023 erhofft sich die Jury eine noch höhere Beteiligung.

Die Bewerbung/Nominierung erfolgt einfach über ein Online-Formular, in dem das Projekt in einigen kurzen Sätzen sowie aussagefähige Fotos beschrieben wird. „Wichtig sind auch die Nominierungen“, wirbt Vorstand Ingo Abrahams. „Durch die Nominierung besteht die Möglichkeit, auch von diesen Projekten zu berichten.“

Bewerbung und Nominierung auf: www.vb-ruhrmitte.de/klimapreis

Neuerungen 2023: Mehr Kindergeld

Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird ab sofort das Kindergeld erhöht. Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro:

Um wieviel wird das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Wie stark werden die Familien dadurch entlastet?

Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 1.044 Euro mehr im Jahr. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.

Mehr Infos dazu gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen. Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten.

Hier ein paar Themenbeispiele:

– Wohngeld jetzt für viel mehr Haushalte
– Der richtige Umgang mit Heizlüftern
– Die GWG hat einen Wechsel im Aufsichtsrat
– Baufortschritt am Hirschweg und in der Markenstraße
– Marina Tenthoff und Simone Schemberg fühlen sich sehr wohl im Team
– Nachruf Johannes Dunkel
– Neues von der Mitgliederversammlung
– Marion Gaudian in den Ruhestand gegangen

und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier downloaden. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Vorsicht! Brandgefahr bei alternativen Heizmethoden!

Nicht alles, was wärmt, ist auch gut. Wegen der hohen Gaspreise suchen viele Mieterinnen und Mieter nach Alternativen zum Heizen. Um gut gewappnet durch den Winter zu kommen, schaffen sich Haushalte dieser Tage vermeintlich geeignete Alternativen zur Gasheizung an, die in der Praxis äußerst gefährlich sein können.

Dazu zählen Heizlüfter, Konvektor-Heizungen und Ölradiatoren, elektrische Heizpilze, Kohlegrills, mobile Campingkocher, angeschlossene Propan- oder Butangasflaschen, Kaminöfen und andere wärmeabstrahlende Geräte.

Elektrische Direktheizgeräte für die kalten Monate können zum Problem werden: Im ungünstigen Fall kann lokal der Strom ausfallen – und so schnell nicht wiederkommen. Denn die Stromversorgung ist für eine derartige gleichzeitige Zusatzbelastung nicht ausgelegt, warnen Elektrotechnik-Expertinnen und Experten. Auch die Strahlheizkörper unter dem Ceranfeld oder in Backöfen dürfen keinesfalls als Heizung verwendet werden. An sehr kalten Wintertagen könnte die derzeitige Kraftwerkskapazität für diese zusätzlichen Lasten nicht ausreichen. Lokale Stromausfälle sind die Folge.

Und schlimmstenfalls können durch den Gebrauch der Geräte Menschen zu Schaden kommen.

Ihre Sicherheit an erster Stelle

Das Beheizen von Wohnungen mit vermeintlichen Alternativen kann ohne umfassende Aufklärung im kommenden Winter zu einer Vielzahl an Wohnungsbränden, Explosionen und Todesfällen führen. Viele der Heizalternativen sind nicht für die Nutzung in Innenräumen ausgelegt und schlichtweg ein gefährlicher Brandherd. Wenn Sie über Alternativen nachdenken, kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Vermieter.

Ist der Heizlüfter eine Lösung?

Heizlüfter sind geeignet, einzelne Räume zeitweise aufzuwärmen. Sie sind aber nicht für den Dauerbetrieb ausgelegt. Das kann zur Überhitzung und zu Bränden führen. Gerade ältere Geräte haben keine Sicherheitseinrichtungen, sie schalten sich nicht automatisch ab, wenn sie umkippen oder überhitzen. Steht das Gerät unbeaufsichtigt im Raum, setzen Sie sich und ihre Mitmenschen einer großen Gefahr aus, die Leben kosten kann.

Wie schließe ich einen Heizlüfter an?

Keinesfalls sollten mehrere Heizlüfter an einem Stromkreis betrieben werden. Das führt zur Überspannung! Auch müssen Heizlüfter immer direkt in eine Steckdose gesteckt werden, niemals in Mehrfachsteckdosen. Gerade wenn mehrere Stromverbraucher gleichzeitig an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen sind, können Steckdose, Mehrfachstecker und umliegende Kabel schmilzen und Feuer fangen. Ein elektrischer Kurzschluss kann sämtliche alle Kabelverbindungen hinter der Wand in Brand setzen.

Da die Heizgeräte an eine herkömmliche Haushaltssteckdose angeschlossen werden, können sie – im Gegensatz zu elektrischen Wärmepumpen oder Nachtspeicher-Heizungen – im Falle von drohenden Netzüberlastungen nicht vom Netzbetreiber abgeschaltet werden. Lokale Netzüberlastungen sind deshalb möglich.

Ist der Stromverbrauch wirklich geringer?

Nein, im Gegenteil! Heizlüfter haben einen sehr hohen Stromverbrauch. Ein Dauerbetrieb von Heizlüftern wird zu drastischen Stromnachzahlungen führen.

Gibt es Alternativen zum klassischen Heizlüfter?

Bewusstes Heizen und eine energiebewusste Lebensweise sind die besten Begleiter für den kommenden Winter. Auch mit Strom betriebene Radiatoren oder Infrarotheizungen sind energieintensiv. Auch wenn sie für längere Betriebszeiten ausgelegt und weniger gefährlich sind sowie weniger Leistung zulassen, machen sie sich auf der Stromrechnung deutlich bemerkbar. Auch die Strahlheizkörper unter dem Ceranfeld oder in Backöfen dürfen keinesfalls als Heizung verwendet werden.

Finger weg von Kohlegrills!

Betreiben Sie keinen Kohlegrill in Ihrer Wohnung! Bei der Verbrennung entsteht unsichtbares Kohlenmonoxid (CO), das Sie weder riechen noch schmecken. Das Einatmen führt zur Bewusstlosigkeit und zum Tod. Nutzen Sie Grills nur in geeigneten und zugelassenen Feuerstätten (z.B. Kaminöfen) oder im Freien. Es besteht Lebensgefahr. Die Brandgefahr ist extrem hoch: Schon ein versehentlich auf den Teppich gefallenes, glühend heißes Stück Kohle kann binnen Sekunden einen Wohnungsbrand mit Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Gefahr im Verzug: Gasgrill nur im Freien!

Für die eigenen vier Wände sind Gasgrills und Gasbrenner tabu. Heizen Sie Ihre Wohnung nicht mit Gasgrills und nutzen Sie keine Propan- oder Butanbrenner in Innenräumen. Ist das Gerät defekt oder wird falsch bedient, tritt unbemerkt Gas aus und es entsteht ein zündfähiges Gemisch. Ein kleiner Funke löst eine Gasexplosion mit verheerenden Folgen aus. Auch eine Gasvergiftung ist nicht ausgeschlossen. Kippt der Brenner versehentlich um, fangen Gegenstände Feuer und lösen einen Wohnungsbrand aus. Bei der Verbrennung entsteht darüber hinaus Feuchtigkeit an den Wänden, die Schimmelbildung verursacht.

Im Notfall 112

Alarmieren Sie im Notfall sofort die Feuerwehr. Rufen Sie die Rettungskräfte auch dann, wenn ein Brandverdacht besteht oder Sie einen Brandgeruch in der Nachbarschaft wahrnehmen. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen! Halten Sie Ihre Kinder von sämtlichen Brandquellen fern.

Noch mehr Energiespartipps finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise

Die GWG - Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen und Wattenscheid eG

Grenzstr. 181
45881 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 / 8219 - 0
Mail: info@die-gwg.de