Autor: Heidi Hagemann

Hilfe im Haushalt und Betreuung bei Krankheit

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit oder einer OP im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept.

Voraussetzung dafür ist, dass es zu Hause niemanden gibt, der bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge man noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten kann. Zum Beispiel bei folgenden Aufgaben: Wäsche, Putzen, Kochen, Einkauf und Botengänge sowie Betreuung der Kinder.

Antrag

Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt kann man bei der Krankenkasse schriftlich beantragen. Dazu ist eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes nötig, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind und, ab wann die Hilfe notwendig ist und zwar für wie lange und in welchem Umfang. Damit dies reibungslos klappt, sollte der Antrag am besten schon während des Krankenhausaufenthalts erfolgen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Danach ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für maximal 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft kann man bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten. Es ist sinnvoll, nach passenden Anbietern zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen 10,25 € pro Stunde. Grundsätzlich können sämtliche Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 €.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Tipps zur Vorbeugung von Vorratsschädlingen

Besonders im Spätsommer und Herbst werden Mehl, Nüsse, Nudeln & Co. von Vorratsschädlingen wie Motten und Käfern befallen, was zu unnötigen Lebensmittelverlusten führt. Starke chemische Mittel sollte man meiden. Bei der Beseitigung helfen einfache Maßnahmen oft am besten. 

Bei fast allen Trockenvorräten kann es zu einem Befall mit Vorratsschädlingen kommen, was bei vielen Menschen Entsetzen und Ekel hervorruft. Oft sind die Schädlinge schon beim Einkauf in den Trockenvorräten und finden so in Form von kleinen Eiern, Larven oder erwachsenen Tieren ihren Weg in Schränke oder Vorratskammern. 

Lebensmittel zu Hause gleich in fest verschlossene geeignete Gefäße umzufüllen, schützt vor der Ausbreitung der Schädlinge, eine regelmäßige Kontrolle der Vorräte ebenfalls. So können Sie das Wegwerfen von Lebensmitteln vermeiden. Hier gibt es Tipps von der Verbraucherzentrale.

Nach 24 Jahren in den Ruhestand gegangen

Nach 24 Jahren erfolgreicher Tätigkeit für Die GWV ist Marion Gaudian (Foto, links) von Die GWG-Vorstand Kai Lehmann, der Aufsichtsratsvorsitzenden Siglinde Salewski (Bild, rechts) und ihren Kolleginnen und Kollegen in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet worden.

„Ich mochte meine Arbeit bei unserer Die GWG sehr und habe sie sehr ernst genommen“, blickt Marion Gaudian zurück. Die Mietenbuchhaltung, die Betriebskosten, das Mahn- und Klagewesen sowie die Mitgliederverwaltung waren ihre Arbeitsbereiche, in denen sie sich bestens auskannte und gewissenhaft jeden Arbeitsvorgang erledigte.

Ihr Berufsleben hat Marion Gaudian auf Kontinuität angelegt. Vor den 24 Jahren bei der Die GWG war sie über zwei Jahrzehnte bei einem Rechtsanwalt und Notar tätig.

Die GWG dankt ihrer langjährigen Mitarbeiterin für die allzeit gute Zusammenarbeit und wünscht ihr für die Zukunft Gesundheit und alles Gute.

Foto: Die GWG

Rohbau am Hirschweg ist fertig

24 barrierefreie Wohnungen von 52 bis 81 Quadratmetern mit einer höchst energetischen Ausstattung, zum Beispiel Wärmedämmung aus Mineralwolle, Photovoltaik auf dem Dach und einer Luft-Wärmepumpe: Die GWG hat im Oktober letzten Jahres mit dem Bau von zwei neuen Mehrfamilienhäusern am Hirschweg in Wattenscheid-Höntrop begonnen und bietet hier dieselben Standards wie am jüngst fertiggestellten Objekt in Günnigfeld.

Bei dem Neubauprojekt, welches aus zwei Häusern und 24 Wohnungen besteht, handelt es sich um eine Mischfinanzierung aus öffentlicher Förderung und freier Finanzierung. Fast alle Wohnungen sind bereits vermietet und reserviert, das Interesse war sehr groß.

Der Rohbau der beiden viergeschossigen Häuser ist fast fertig. Die Fertigstellung und der Einzug sind für das Frühjahr 2023 geplant.

Jeweils drei Wohnungen in einer Größe von 52 bis 81 Quadratmetern werden pro Haus auf vier Etagen gebaut. Es handelt sich um sogenannte Dreispänner-Häuser. Alle Einheiten sind barrierefrei und mit einem
Balkon oder Terrasse versehen. Weiterhin sind alle Wohnungen mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und es wird bodengleiche Bäder und Aufzüge geben.

97. Ordentliche Mitgliederversammlung

Am 22. Juni hat die 97. Ordentliche Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft vor 33 stimmberechtigten Mitgliedern im Gemeindehaus der Evangelischen Kirche Wattenscheid stattgefunden.

Siglinde Salewski, die Vorsitzende des Aufsichtsrates, führte durch die Mitgliederversammlung 2022 und berichtete über die Aktivitäten des Gremiums. Sie erläuterte auch den Bericht des Aufsichtsrates über die gesetzliche Prüfung für das Geschäftsjahr 2020 und den Prüfungsbericht des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V.. Die diesbezüglich notwendigen Beschlüsse wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig gefasst.

Weiterhin stellte die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss 2021 fest und beschloss wie in den vergangenen Jahren die Auszahlung einer Dividende von vier Prozent auf die dividendenberechtigten Geschäftsguthaben.

Aufsichtsrat und Vorstand wurden von der Mitgliederversammlung entlastet.

Das turnusgemäß ausgeschiedene Mitglied Herr Dieter Schumann wurde für eine weitere Amtszeit wiedergewählt. Ebenfalls endete die Amtszeit von Herr Reiner Scheuplein. Nach 18 Jahren stand er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Neu in den Aufsichtsrat wurde Frau Tatjana Kotwizki gewählt.

Aus dem operativen Geschäft berichtete Kai Oliver Lehmann aus dem Vorstand der „Die GWG“ über das abgelaufene Geschäftsjahr 2021.

Der Inhalt orientierte sich am gedruckten Geschäftsbericht der Genossenschaft. Interessierte Mitglieder können sich diesen Bericht im Bereich „Über uns“ dieser Seite herunterladen.

Zum Abschluss gab es noch einen kleinen Imbiss unter dem Motto:

„Kommste vonne Schicht
Wat schönret gibt et nich
Als wie Currywurst“

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen, muss klar sein, welche Hilfe für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen. Hier kann im Vorfeld die Beratung durch einen Pflegestützpunkt hilfreich sein.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
  • Klären Sie zum Beispiel, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Bei Vorbereitung und Auswahl kann unsere Checkliste helfen.

Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn die Leistungen und Preise der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.

Bei der Auswahl des Anbieters kann die folgende Checkliste helfen:

  • Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären,  welche Hilfe durch Angehörige und den Pflegedienst nötig ist.
  • Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll.
  • Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Leistungen zur Verfügung stehen und die Pflegekasse Teile der Kosten übernimmt.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und er auf individuelle Anforderungen spezialisiert ist. So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
  • Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
  • Danach sollten diese Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können.
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Dieser gibt Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie eventuell zuzahlen müssen.
  • Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein.
  • Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit man ausreichend Zeit für die Suche einer Alternative hat.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen. Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Das aktuelle Magazin für Mitglieder zum Download

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“, Ausgabe Nr. 38, der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Neubau am Hirschweg ohne Barrieren
  • Neue Mitarbeiterinnen im Team
  • Mitgliederversammlung
  • Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Arbeiten und Ausbildung bei einer Wohnungsgenossenschaft
  • … und vieles mehr

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Hier ist das Magazin zum Download

Willkommen im Team

Wenn Sie jetzt bei uns am Telefon begrüßt werden, könnten die freundlichen Stimmen Marina Tenthoff oder Simone Schemberg gehören. Beide arbeiten seit dem 2.Mai für Die GWG. Und wir stellen Sie Ihnen hier vor:

Marina Tenthoff kümmert sich um die Mitgliederverwaltung und die Betriebskostenabrechnung sowie das Mahnwesen nebst Mietenbuchhaltung. Die ausgebildete Immobilienkauffrau und Immobilienökonomin (VWA) hat bereits einige Jahre in der Wohnungswirtschaft gearbeitet. In der Welt der Zahlen fühlt sie sich genau richtig.

Simone Schemberg ist in der Vermietung tätig und kümmert sich um Wohnungsbesichtigungen sowie Vor- und Endabnahmen. Außerdem ist sie Ansprechpartnerin bei Versicherungsfällen und Reparaturaufträgen. Zudem wird sie die Handwerker bei Modernisierungsmaßnahmen koordinieren.
Die Immobilienfachwirtin freut sich auf Abwechslung im Außendienst, denn dies war ihr ausdrücklicher Wunsch für die berufliche Zukunft.

Genossenschaften zeigen sich solidarisch mit den Geflüchteten aus der Ukraine und bieten Wohnungen an

Wir sind sprachlos, entsetzt und zutiefst traurig über den russischen Überfall auf die Ukraine. Nie hätten wir es für möglich gehalten, dass es im Europa des 21. Jahrhunderts zu einem willkürlichen Angriffskrieg kommen würde, der nicht nur unfassbare Zerstörung bringt, sondern auch Millionen Menschen in die Flucht treibt.

Wir Genossenschaften stehen für Freiheit, Frieden und Demokratie. So ist es für uns selbstverständlich, dass wir den Ukrainerinnen und Ukrainern zur Seite stehen und sie im Rahmen der jeweiligen Möglichkeit der Genossenschaft individuell unterstützen.

Neben vielen Spendenaktionen, auch gemeinsam mit Mitgliedern und Bewohnern, will die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Deutschland Menschen aus der Ukraine vor allem mit dem jetzt wichtigsten Gut unterstützen: ein Dach über dem Kopf. Sie reichen von der schnellen Unterbringung Geflüchteter in Gästewohnungen bis zur Bereitschaft, längerfristigen, temporären Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung für Schutzbedürftige oder selbst betroffen sind, finden Sie hier zwei Links, die Ihnen weiterhelfen sollen. Viele Genossenschaften haben bereits individuelle Regelungen mit Kommunen getroffen. Sprechen Sie daher die verschiedenen Unternehmen direkt darauf an: Alle Genossenschaften | Wohnungsbaugenossenschaften.
Der weitere Link führt Sie zu Unterkunfts- und Hilfsangeboten, die die Wohnungswirtschaft insgesamt bereitstellt: www.gdw.de/wohnungswirtschaft-hilft-ukraine.

Wenn Sie über Hilfs- und Unterbringungsangebote verfügen, können Sie Angebote bzw. Kontaktadressen an: ukrainehilfe@gdw.de senden. Die Informationen werden in einer Deutschlandkarte, nach Bundesländern, unter oben angegebenen Link zu finden sein.

Frischekur für den Garten zum Frühling

Mit den ersten warmen Temperaturen erwacht die Natur aus ihrem Winterschlaf. Mit diesen Tipps wird der Garten frühlingsfit:

Gut vorbereiten

Ein erster Check verrät: Welche Pflanzen haben den vergangenen Herbst und Winter überlebt? Gut hinschauen: Nicht alles ist tot, nur weil es auf den ersten Blick so aussieht. Bambus etwa rollt sich bei Frost zusammen und kommt mit viel Wasser wieder zu Kräften. Kontrollieren Sie zudem Ihre Beete auf hochgefrorene Pflanzen, deren Boden Sie leicht andrücken sollten. Wer jetzt Unkraut und Schnecken beseitigt, spart sich in den nächsten Wochen viel Arbeit.

Erst Umgraben, dann ruhen lassen

Man sollte – sofern nicht schon im Herbst geschehen – die Beete im Frühling umgraben. Besonders wichtig ist das bei schweren Böden mit einem hohen Lehm- und Tongehalt. Dann die Erde glatt harken, Steine und weiteres Unkraut entfernen. Danach den Boden vor der Neubepflanzung ruhen lassen. So gelangen wichtige Mikroorganismen wieder an die Oberfläche.

Erste Aussaat ab Anfang März

Eine Aussaat sorgt schon ab Anfang März für schöne Blumen und Gemüse im heimischen Garten. Achten Sie aber auf den angegeben Mindestabstand zwischen den Samen und benutzen Sie Blumenerde von guter Qualität. Nachfolgend die Samen mit etwas Erde bedecken, die Stellen andrücken und mit einer Gießkanne mit Brauseaufsatz wässern.

Pflanzen zurückschneiden

Stauden, die im Frühling schon recht groß sind, wachsen im Laufe des Jahres nur noch weiter. Verschaffen Sie daher den umliegenden Pflanzen mit einer Gartenschere mehr Licht und Raum. Schneiden Sie ruhig großzügig ab: Sie werden mit einem starken Wachstum und einer guten Blüte belohnt. Der Frühling ist zudem ideal, um mehrjährige Kräuter wie Lavendel und Rosmarin oder auch Rosen zurückzuschneiden. Der Boden sollte dafür aber trocken sein.

Gemüse für den Nutzgarten

Kümmern Sie sich nun um Ihren Nutzgarten: Lockern Sie den Boden auf, entfernen Sie unnötiges Laub und störendes Unkraut. Anschließend düngen Sie die Beete, sofern Sie es noch nicht im Herbst getan haben und breiten Sie eine dunkle Folie auf dem kalten Boden des Beets aus. So stellen Sie sicher, dass die Erde für die Aussaat vorgewärmt wird, denn die Folie speichert die Sonnenwärme und gibt diese an den Boden weiter. So können Sie bei frostfreiem Wetter im Frühling Brokkoli, Porree, Zwiebeln, Erbsen, Spinat & Co. einsäen.

Frühblüher sorgen für Farbakzente

Gladiolen, Dahlien und Lilien kann man problemlos einpflanzen, nachdem die Sauerkirsche geblüht hat. Tulpen, Iris, Stiefmütterchen, Krokusse oder Mini-Narzisse sind typische Frühblüher. Balkon- und Kübelpflanzen, die drinnen überwintert haben, sollten erst Mitte Mai ihren Weg zurück nach draußen finden.

Pflanzen und Gartenboden richtig düngen

Gartenpflanzen brauchen im Frühling Dünger. Stauden, Rosen und Rhododendren sollten am besten im April gedüngt werden. Langzeitdünger ist für Pflanzen geeignet, die Blüten oder Früchte entwickeln. Doch allgemein gilt: Jede Pflanze und auch jeder Gartenboden hat andere Bedürfnisse. Informieren Sie sich also vorab, welcher Dünger in Ihrem Fall richtig ist. Achten Sie dabei auf den natürlichen Nährstoffgehalt und den pH-Wert.

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