Autor: Heidi Hagemann

Tipps zum Bau eines Insektenhotels

Für ein Insektenhotel braucht es eigentlich nur einen stabilen Rahmen am besten mit Rückwand und passendes Füllmaterial. Den Rahmen kann man in beliebiger Größe und Form aus Holz selber bauen oder man nutzt alte Holzkisten oder Schubladen um. Wer etwas Platz im Garten hat und eine sonnige, windgeschützte Ecke: Ganz einfach, preiswert und schnell lässt sich ein Insektenhotel auch aus einigen gebrauchten Europaletten bauen.

  • Die Paletten müssen auf einem ebenen, mit ein paar Trittplatten befestigten Untergrund nur aufeinander gestapelt und zusammen geschraubt werden.
  • Damit die Paletten vor Regen geschützt sind, braucht es oben drüber allerdings ein leicht überstehendes Dach. Ein Flachdach zum Beispiel, in dem in einer Pflanzwanne gleich auch insektenfreundliche Stauden wie etwa Sedum gepflanzt werden können.
  • Damit die von Insekten bevorzugte Inneneinrichtung, die nun eingefüllt wird, später nicht hinten rausfällt, sollten noch Zwischenwände eingezogen werden.
  • Die Tiefe der einzelnen Hotelzimmer sollte 8-12 betragen
  • Hohle Pflanzenstängel von Bambus, Schilfrohr, Knöterich oder anderen Pflanzen, mit Lehm verputzte Mauerziegel, Moos, Stroh oder auch gebohrte Holzstücke; all das eignet sich als Nistmaterial für den Insekten-Nachwuchs.
  • Die Größe der Einfluglöcher für die verschiedenen Wildbienenarten sollte zwischen 3 und 12 Millimeter variieren.
  • Achtung: scharfe Kanten unbedingt vermeiden, da sich die Tiere so verletzen können.
  • Gitter aus Kaninchendraht schützen außerdem davor, dass Vögel das Füllmaterial oder gar die Brut herausholen.
  • Bei der Wahl des Nistmaterials sollte man sich am besten vorher über die Insekten informieren, die gezielt gefördert werden sollen.

Saisonkalender: Obst und Gemüse frisch einkaufen

Spanische Erdbeeren zu Ostern, Südafrikanische Weintrauben zu Pfingsten, marokkanische Tomaten zu Weihnachten – so sieht mancher Einkauf aus. Auch im Sommer und Herbst bieten viele Supermärkte Importware an – obwohl es dann auch regionales Obst und Gemüse frisch zu kaufen gibt. Mit dem Saisonkalender „Heimisches Obst und Gemüse“ unterstützt die Verbraucherzentrale alle, die mit dem Einkauf von regionalen, frischen Saisonprodukten das Klima schonen und ihren Gaumen verwöhnen wollen.

Vorteile für Umwelt, Gesundheit und Gaumen
Weite Lebensmitteltransporte, insbesondere per Flugzeug, belasten das Klima. Das gleiche gilt, wenn heimische Produkte außerhalb der Saison in beheizten Treibhäusern angebaut werden. Die Wahl heimischer Saisonware bringt dagegen Vorteile für die Gesundheit, die Umwelt und den Gaumen: Zusätzlich zu Frische und mehr Geschmack enthält heimisches Saisonobst und -gemüse meist weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln als importierte Ware. Die kurzen Transportwege von regionaler Saisonware sparen Energie und Treibhausgase ein und schonen so das Klima. Freilandgemüse punktet zusätzlich: Es verursacht beim Anbau bis zu 30-mal weniger klimaschädliche Gase als Produkte aus beheizten Gewächshäusern.

Die Einkaufshilfe zeigt auf einen Blick, wann Erdbeeren, Kopfsalat & Co. hierzulande im Freien reifen. Anhand von vier Symbolen wie einer Sonne oder einer Lagerkiste lässt sich schnell erkennen, in welchen Monaten das Obst und Gemüse draußen wächst oder eher aus dem Treibhaus, dem unbeheizten Folientunnel oder dem gekühlten Lager kommt.

Hier weiterlesen: Der Saisonkalender der Verbraucherzentrale zeigt, wann welches Obst und Gemüse bei uns wächst.

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Städtischer Service per App direkt aufs Handy

Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.

Die App bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung oder Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.

Vorteil: Die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzer auch interessieren.

Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch verschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:

  • Bürgerservices:

Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.

  • Abfuhrtermine:

Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.

  • Mängelmelder:

Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.

  • Free Wifi:

Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.

Weitere Infos und Verlinkungen zu den App-Stores gibt es hier

Steuern: Das ändert sich 2023 für die Verbraucher

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg gebracht. Hier sind ein paar Beispiele:

Die Fortführung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale: Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher 600 Euro. Damit sind künftig 210 Homeoffice-Tage begünstigt. Bisher waren es 120 Tage mit jeweils fünf Euro. Die Regelung gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.


Die volle steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025:
Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt – die zeitliche Streckung bei der Besteuerung der Renten – ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch ebenfalls ab 2023 gelten.


Die nochmalige Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 30 Euro ab 2023.
Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.

Die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr und des Ausbildungsfreibetrags von 924 auf 1.200 Euro ab 2023.

Die Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 252 Euro auf nun 4 260 Euro.

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.

Hohes Preisgeld: Klimaheld*in 2023

Der mit Preisgeldern in Höhe von 30.000 Euro dotierte „Klimaheld*in“ Preis der Volksbank Ruhr Mitte wird im Juni zum zweiten Mal vergeben. Bis zum 30. April haben Privatpersonen, Vereine oder Betriebe aus Gelsenkirchen und Wattenscheid die Möglichkeit, sich zu bewerben oder andere zu nominieren. Die Preisgelder betragen 1000 bis 10.000 Euro.

„Wir zeichnen Menschen, Vereine und Firmen aus“, informiert Vorstand Ingo Abrahams, „die sich in vorbildlicherWeise fürdenKlima- undUmweltschutz einsetzen. Nurwennviele mitmachen und sich engagieren, können wir eine lebenswerte Umwelt für die Zukunft bewahren.“

Neben der Anerkennung derLeistung sollen die Wettbewerbsbeiträge anderen eine Anregung geben, sich für die Umwelt zu engagieren. Für 2023 erhofft sich die Jury eine noch höhere Beteiligung.

Die Bewerbung/Nominierung erfolgt einfach über ein Online-Formular, in dem das Projekt in einigen kurzen Sätzen sowie aussagefähige Fotos beschrieben wird. „Wichtig sind auch die Nominierungen“, wirbt Vorstand Ingo Abrahams. „Durch die Nominierung besteht die Möglichkeit, auch von diesen Projekten zu berichten.“

Bewerbung und Nominierung auf: www.vb-ruhrmitte.de/klimapreis

Neuerungen 2023: Mehr Kindergeld

Um Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen besonders zu unterstützen, wird ab sofort das Kindergeld erhöht. Familien erhalten ab 2023 für jedes Kind pro Monat 250 Euro:

Um wieviel wird das Kindergeld erhöht?

Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Derzeit gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Wie stark werden die Familien dadurch entlastet?

Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr. Für eine Familie mit drei Kindern wären das 1.044 Euro mehr im Jahr. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig.

Mehr Infos dazu gibt es auf der Seite der Bundesregierung.

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen. Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten.

Hier ein paar Themenbeispiele:

– Wohngeld jetzt für viel mehr Haushalte
– Der richtige Umgang mit Heizlüftern
– Die GWG hat einen Wechsel im Aufsichtsrat
– Baufortschritt am Hirschweg und in der Markenstraße
– Marina Tenthoff und Simone Schemberg fühlen sich sehr wohl im Team
– Nachruf Johannes Dunkel
– Neues von der Mitgliederversammlung
– Marion Gaudian in den Ruhestand gegangen

und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier downloaden. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Vorsicht! Brandgefahr bei alternativen Heizmethoden!

Nicht alles, was wärmt, ist auch gut. Wegen der hohen Gaspreise suchen viele Mieterinnen und Mieter nach Alternativen zum Heizen. Um gut gewappnet durch den Winter zu kommen, schaffen sich Haushalte dieser Tage vermeintlich geeignete Alternativen zur Gasheizung an, die in der Praxis äußerst gefährlich sein können.

Dazu zählen Heizlüfter, Konvektor-Heizungen und Ölradiatoren, elektrische Heizpilze, Kohlegrills, mobile Campingkocher, angeschlossene Propan- oder Butangasflaschen, Kaminöfen und andere wärmeabstrahlende Geräte.

Elektrische Direktheizgeräte für die kalten Monate können zum Problem werden: Im ungünstigen Fall kann lokal der Strom ausfallen – und so schnell nicht wiederkommen. Denn die Stromversorgung ist für eine derartige gleichzeitige Zusatzbelastung nicht ausgelegt, warnen Elektrotechnik-Expertinnen und Experten. Auch die Strahlheizkörper unter dem Ceranfeld oder in Backöfen dürfen keinesfalls als Heizung verwendet werden. An sehr kalten Wintertagen könnte die derzeitige Kraftwerkskapazität für diese zusätzlichen Lasten nicht ausreichen. Lokale Stromausfälle sind die Folge.

Und schlimmstenfalls können durch den Gebrauch der Geräte Menschen zu Schaden kommen.

Ihre Sicherheit an erster Stelle

Das Beheizen von Wohnungen mit vermeintlichen Alternativen kann ohne umfassende Aufklärung im kommenden Winter zu einer Vielzahl an Wohnungsbränden, Explosionen und Todesfällen führen. Viele der Heizalternativen sind nicht für die Nutzung in Innenräumen ausgelegt und schlichtweg ein gefährlicher Brandherd. Wenn Sie über Alternativen nachdenken, kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Vermieter.

Ist der Heizlüfter eine Lösung?

Heizlüfter sind geeignet, einzelne Räume zeitweise aufzuwärmen. Sie sind aber nicht für den Dauerbetrieb ausgelegt. Das kann zur Überhitzung und zu Bränden führen. Gerade ältere Geräte haben keine Sicherheitseinrichtungen, sie schalten sich nicht automatisch ab, wenn sie umkippen oder überhitzen. Steht das Gerät unbeaufsichtigt im Raum, setzen Sie sich und ihre Mitmenschen einer großen Gefahr aus, die Leben kosten kann.

Wie schließe ich einen Heizlüfter an?

Keinesfalls sollten mehrere Heizlüfter an einem Stromkreis betrieben werden. Das führt zur Überspannung! Auch müssen Heizlüfter immer direkt in eine Steckdose gesteckt werden, niemals in Mehrfachsteckdosen. Gerade wenn mehrere Stromverbraucher gleichzeitig an eine Mehrfachsteckdose angeschlossen sind, können Steckdose, Mehrfachstecker und umliegende Kabel schmilzen und Feuer fangen. Ein elektrischer Kurzschluss kann sämtliche alle Kabelverbindungen hinter der Wand in Brand setzen.

Da die Heizgeräte an eine herkömmliche Haushaltssteckdose angeschlossen werden, können sie – im Gegensatz zu elektrischen Wärmepumpen oder Nachtspeicher-Heizungen – im Falle von drohenden Netzüberlastungen nicht vom Netzbetreiber abgeschaltet werden. Lokale Netzüberlastungen sind deshalb möglich.

Ist der Stromverbrauch wirklich geringer?

Nein, im Gegenteil! Heizlüfter haben einen sehr hohen Stromverbrauch. Ein Dauerbetrieb von Heizlüftern wird zu drastischen Stromnachzahlungen führen.

Gibt es Alternativen zum klassischen Heizlüfter?

Bewusstes Heizen und eine energiebewusste Lebensweise sind die besten Begleiter für den kommenden Winter. Auch mit Strom betriebene Radiatoren oder Infrarotheizungen sind energieintensiv. Auch wenn sie für längere Betriebszeiten ausgelegt und weniger gefährlich sind sowie weniger Leistung zulassen, machen sie sich auf der Stromrechnung deutlich bemerkbar. Auch die Strahlheizkörper unter dem Ceranfeld oder in Backöfen dürfen keinesfalls als Heizung verwendet werden.

Finger weg von Kohlegrills!

Betreiben Sie keinen Kohlegrill in Ihrer Wohnung! Bei der Verbrennung entsteht unsichtbares Kohlenmonoxid (CO), das Sie weder riechen noch schmecken. Das Einatmen führt zur Bewusstlosigkeit und zum Tod. Nutzen Sie Grills nur in geeigneten und zugelassenen Feuerstätten (z.B. Kaminöfen) oder im Freien. Es besteht Lebensgefahr. Die Brandgefahr ist extrem hoch: Schon ein versehentlich auf den Teppich gefallenes, glühend heißes Stück Kohle kann binnen Sekunden einen Wohnungsbrand mit Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Gefahr im Verzug: Gasgrill nur im Freien!

Für die eigenen vier Wände sind Gasgrills und Gasbrenner tabu. Heizen Sie Ihre Wohnung nicht mit Gasgrills und nutzen Sie keine Propan- oder Butanbrenner in Innenräumen. Ist das Gerät defekt oder wird falsch bedient, tritt unbemerkt Gas aus und es entsteht ein zündfähiges Gemisch. Ein kleiner Funke löst eine Gasexplosion mit verheerenden Folgen aus. Auch eine Gasvergiftung ist nicht ausgeschlossen. Kippt der Brenner versehentlich um, fangen Gegenstände Feuer und lösen einen Wohnungsbrand aus. Bei der Verbrennung entsteht darüber hinaus Feuchtigkeit an den Wänden, die Schimmelbildung verursacht.

Im Notfall 112

Alarmieren Sie im Notfall sofort die Feuerwehr. Rufen Sie die Rettungskräfte auch dann, wenn ein Brandverdacht besteht oder Sie einen Brandgeruch in der Nachbarschaft wahrnehmen. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen! Halten Sie Ihre Kinder von sämtlichen Brandquellen fern.

Noch mehr Energiespartipps finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise

Jetzt mit ganz einfachen Maßnahmen die Stromkosten senken

Ein Grad mehr im Kühlschrank senkt Ihren Stromverbrauch um 6 %. 

Stellen Sie die Temperatur im Kühlschrank richtig ein: 7 Grad im oberen Fach reichen vollkommen aus. Wenn Sie die Temperatur um nur 1 Grad höherstellen, sinkt Ihr Stromverbrauch bereits um etwa 6 Prozent. Im Gefrierschrank sind Minus 18 Grad optimal.

Sanitäranlagen überprüfen
Sparduschkopf in Badewanne und Dusche sowie ein Strahlregler („Perlator“) beim Wasserhahn zahlen sich aus. Denn auch warmes Wasser verbraucht Energie und verursacht Energiekosten. Stellen Sie außerdem die Temperatur am Durchlauferhitzer nicht zu hoch ein: Am besten so, dass der Wasserhahn auf „ganz heiß“ die angenehmste Temperatur hat.

Spülmaschine voll machen!
Räumen Sie Ihre Spülmaschine möglichst voll, um Wasser und Energie zu sparen. Nutzen Sie das Eco-Programm oder niedrige Temperaturen von 45 bis 55 Grad. Die Programme laufen zwar etwas länger, sparen aber Wasser und Energie.

Waschen mit niedrigen Temperaturen
Waschen Sie mit niedrigen Temperaturen von 30 bis 40 Grad. Das reicht bei normal verschmutzter Alltagswäsche völlig aus und hat auch den Vorteil, dass Ihre Kleidung länger hält. Lassen Sie Ihre Wäsche einfach an der Luft trocknen, statt im Wäschetrockner. Das geht auch im Winter. Nutzen Sie Eco-Programme auch beim Waschen.

Noch mehr Energiespartipps finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise

Alle Infos zur Energiespar- und Aufklärungskampagne finden Sie unter www.verbraucherzentrale.nrw

Quelle: VdW

Hilfe im Haushalt und Betreuung bei Krankheit

Sie sind gesetzlich krankenversichert und können sich wegen einer Krankheit oder einer OP im Krankenhaus vorübergehend nicht selbst versorgen? Dann haben Sie Anspruch auf Hilfe im Haushalt auf Rezept.

Voraussetzung dafür ist, dass es zu Hause niemanden gibt, der bei der Körperpflege, beim Essen und im Haushalt hilft oder die Kinder versorgt. Sie können selbst entscheiden, ob Sie sich von einer professionellen Kraft helfen lassen oder Verwandte bzw. Freunde um Hilfe bitten.

Tipps für den erfolgreichen Antrag bei der Krankenkasse:

In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge man noch selbst oder mit Unterstützung anderer verrichten kann. Zum Beispiel bei folgenden Aufgaben: Wäsche, Putzen, Kochen, Einkauf und Botengänge sowie Betreuung der Kinder.

Antrag

Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt kann man bei der Krankenkasse schriftlich beantragen. Dazu ist eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes nötig, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind und, ab wann die Hilfe notwendig ist und zwar für wie lange und in welchem Umfang. Damit dies reibungslos klappt, sollte der Antrag am besten schon während des Krankenhausaufenthalts erfolgen.

Dauer

Sollen in erster Linie Kinder unter zwölf Jahren während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten während des Verbleibs in der Klinik. Danach ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf höchstens vier Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Falls Kinder zu versorgen sind, wird die Hilfe für maximal 26 Wochen von der Krankenkasse gewährt. Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt.

Wahlfreiheit

Eine passende Haushaltskraft kann man bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten. Es ist sinnvoll, nach passenden Anbietern zu fragen. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten. Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt.

Kosten

Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen 10,25 € pro Stunde. Grundsätzlich können sämtliche Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 €.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Die GWG - Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen und Wattenscheid eG

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