Mehr Bürgergeld und Mindestlohn sowie eine CO2-Preissteigerung – die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige davon wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Manches war bereits seit Längerem geplant, anderes kam erst vor Kurzem hinzu, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren musste. Wichtige Änderungen im Überblick
Bürgergeld und Mindestlohn steigen
Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent – von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Die geplante Erhöhung war unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert worden.
Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat.
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte.
Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.
CO2-Preis steigt deutlich
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.
Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Bepreisung will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Quelle: NDR