Austausch der Rauchwarnmelder in allen Häusern
Seit Mitte August finden im gesamten Wohnungsbestand unserer Genossenschaft Arbeiten zum Austausch der Rauchwarnmelder statt.
Seit Mitte August finden im gesamten Wohnungsbestand unserer Genossenschaft Arbeiten zum Austausch der Rauchwarnmelder statt.
Unser neues Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ ist erschienen. Das sind die Themen:
Das sind zum Beispiel die Themen:
Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Frau Schemberg und Herr Wolter haben sich am 23. Mai 2025 das Ja-Wort gegeben. An dieser Stelle gratulieren wir dem frisch vermählten Paar ganz herzlich. Frau Schemberg wird sich nun ab sofort mit ihrem neuen Namen am Telefon melden;-) Die neue E-Mail lautet: wolter@die-gwg.de.
Die GWG wünscht allen Mitgliedern und Dienstleistern einen schönen und sonnigen 1. Mai. Bitte informieren Sie sich bei Notfällen auf unserer Homepage über die Ansprechpartner und Notrufnummern.
✓ Winter- gegen Sommersachen tauschen
✓ Schränke & Regale ausmisten & abwischen
✓ Türen, Türrahmen & -klinken säubern
✓ Heizkörper, Böden & Teppiche reinigen.
Die GWG und das gesamte Team wünscht allen Mitgliedern, Partnern und Dienstleistern ein frohes Osterfest und eine schöne Zeit. Bitte informieren Sie sich bei Notfällen auf unserer Homepage über die Ansprechpartner und Notrufnummern. Unsere Geschäftsstelle ist von Karfreitag bis Ostermontag geschlossen. Am Dienstag, den 22. April sind wir wieder für Sie da.
Vor 150 Jahren – 1875 – hat Gelsenkirchen die Stadtrechte verliehen bekommen. Das wird gefeiert: das ganze Jahr über mit Events und Veranstaltungen und mit dem großen Stadtfest im August in der City. Das Programm wächst stetig und wird hier immer wieder aktualisiert. Vorbeischauen lohnt sich also!
Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:
Haftpflichtversicherung:
Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.
Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.
Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.
Hausratversicherung:
Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.
Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.
Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.
Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.
Regelmäßiges Lüften ist auch an kalten oder ungemütlichen Tagen sehr wichtig. Das heißt: Frische Luft soll rein und die Luftfeuchtigkeit muss raus aus den vier Wänden. Ansonsten, so die Warnung durch Experten der Verbraucherzentrale, könne sich Schimmel bilden.
Zum Hintergrund: Etwa sechs bis 12 Liter Flüssigkeit gibt ein Vierpersonen-Haushalt pro Tag an die Raumluft ab und die muss idealerweise wieder hinaus.
Aber wie verliert man dabei möglichst wenig Heizwärme? Das Lüftungsverhalten hängt von der Anzahl der Personen und der Nutzung der Zimmer ab. „Je mehr, desto mehr“ – so die Faustregel der Verbraucherschützer. Das bedeutet: Feuchtigkeit, die beim Kochen, Duschen oder nach dem Schlafen entsteht, sollte man direkt durch das weit geöffnete Fenster nach draußen leiten.
So funktioniert es:
Fakten zur Luftfeuchtigkeit
Bei einer Raumtemperatur von 18 bis 22 Grad sollte die Luftfeuchtigkeit etwa 40 bis 60 Prozent betragen. Mit einem Hygrometer kann diese genau definiert werden. Die Geräte sind preiswert und im Baumarkt erhältlich.
Die Schimmelgefahr steigt laut Verbraucherzentrale auch bereits dann, wenn die relative Luftfeuchtigkeit im Winter regelmäßig über 50 Prozent liegt. Kritisch wird es ab 70 bis 80 Prozent, dann können direkt vor einer Wand Schimmelpilze wachsen – auch wenn es sich nicht feucht anfühlt.
Wichtig: Die Luftfeuchtigkeit ist nicht überall im Raum gleich. Selbst wenn sie in der Mitte des Zimmers 50 Prozent beträgt, kann es an ungedämmten Außenwänden schon sehr viel feuchter sein. Daher ist neben dem richtigen Lüften auch korrektes Heizen wichtig.
Richtig heizen
Die Heizung komplett aufdrehen, wenn es sich besonders kalt anfühlt oder ausschalten, wenn es einem etwa nach dem Sport angenehm warm ist? Beides ist nicht ratsam! Denn häufiges Hoch- und Runterdrehen der Thermostate benötigt sehr viel Energie und verfehlt die Wirkung. Statt ständig kurzfristig den Regler zu betätigen, besser die persönliche Wohlfühltemperatur festlegen und es konstant halten. Ausnahme: Beim Stoßlüften kann man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen.
Energie einsparen und Kosten senken
Wenn das Thermostat etwa auf Stufe 3 steht, ergibt das eine Temperatur von gut 20 Grad im Zimmer. Schon ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um circa sechs Prozent. Beispiel: Wer also die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann in wenig genutzten Räumen den Energieverbrauch um bis zu 24 Prozent reduzieren.
Die meisten manuellen Heizungsthermostate haben wie folgt fünf Temperaturstufen:
Stufe 1: ca. 12 Grad
Stufe 2: ca. 16 Grad
Stufe 3: ca. 20 Grad
Stufe 4: ca. 24 Grad
Stufe 5: ca. 28 Grad.
Je nach Heizkörpern, Heizungsart und baulichen Begebenheiten kann die tatsächliche Temperatur abweichen.
Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.
Ablauf der Bundestagswahl in Wattenscheid
Ab sofort kann man den Wahlschein auch online beantragen. Wer am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen kann, hat vor der Wahl die Möglichkeit, die Ausstellung eines Wahlscheines beziehungsweise die Briefwahl zu beantragen.
Den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann man auf unterschiedliche Weise beantragen:
Hinweis: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Für die Briefwahl nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversandt der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.
Ablauf der Bundestagswahl in Gelsenkirchen
Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 13. Januar 2025 versandt. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar nicht erhalten hat und Fragen zur Wahlberechtigung hat, sollte sich zeitnah beim Wahlamt unter 0209 / 169-4025 melden.
Briefwahlunterlagen können einfach und auf verschiedene Arten beantragt werden. Mittels des Formulars oder des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch).
Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, werden die Briefwahlunterlagen versandt und es besteht die Möglichkeit in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Dieser Zeitpunkt fällt voraussichtlich in die 6. Kalenderwoche, da die verkürzten Fristen eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Kandidaten und Parteien für Ende Januar vorsehen und daher einen früheren Druck der Stimmzettel nicht zulassen.
Dadurch besteht für die Briefwahl nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversandt der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.