Kategorie: Aktuelles

Tipps zum Bau eines Insektenhotels

Für ein Insektenhotel braucht es eigentlich nur einen stabilen Rahmen am besten mit Rückwand und passendes Füllmaterial. Den Rahmen kann man in beliebiger Größe und Form aus Holz selber bauen oder man nutzt alte Holzkisten oder Schubladen um. Wer etwas Platz im Garten hat und eine sonnige, windgeschützte Ecke: Ganz einfach, preiswert und schnell lässt sich ein Insektenhotel auch aus einigen gebrauchten Europaletten bauen.

  • Die Paletten müssen auf einem ebenen, mit ein paar Trittplatten befestigten Untergrund nur aufeinander gestapelt und zusammen geschraubt werden.
  • Damit die Paletten vor Regen geschützt sind, braucht es oben drüber allerdings ein leicht überstehendes Dach. Ein Flachdach zum Beispiel, in dem in einer Pflanzwanne gleich auch insektenfreundliche Stauden wie etwa Sedum gepflanzt werden können.
  • Damit die von Insekten bevorzugte Inneneinrichtung, die nun eingefüllt wird, später nicht hinten rausfällt, sollten noch Zwischenwände eingezogen werden.
  • Die Tiefe der einzelnen Hotelzimmer sollte 8-12 betragen
  • Hohle Pflanzenstängel von Bambus, Schilfrohr, Knöterich oder anderen Pflanzen, mit Lehm verputzte Mauerziegel, Moos, Stroh oder auch gebohrte Holzstücke; all das eignet sich als Nistmaterial für den Insekten-Nachwuchs.
  • Die Größe der Einfluglöcher für die verschiedenen Wildbienenarten sollte zwischen 3 und 12 Millimeter variieren.
  • Achtung: scharfe Kanten unbedingt vermeiden, da sich die Tiere so verletzen können.
  • Gitter aus Kaninchendraht schützen außerdem davor, dass Vögel das Füllmaterial oder gar die Brut herausholen.
  • Bei der Wahl des Nistmaterials sollte man sich am besten vorher über die Insekten informieren, die gezielt gefördert werden sollen.

Dieb im Keller entdeckt

Nachdem der Fahrer eines Lieferdienstes bestellte Waren bei einem „Die GWG“-Mitglied abgegeben hatte, wurde er kurze Zeit später beim Entwenden von Gegenständen aus dem Keller erwischt.

Unter allen ehrlichen und hilfsbereiten Lieferwagenfahrern muss man immer auch mit schwarzen Schafen rechnen, warnt „Die GWG“ und ruft ihre Mitglieder dazu auf, wachsam zu sein und im Falle eines Falles unverzüglich die Polizei zu rufen.

Neues Mitgliedermagazin ist erschienen

Das sind die aktuellen Themen des neuen Magazins „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid:

  • Langjährige der GWG Handwerker jetzt im Ruhestand
  • Neue E-Ladesäulen in Wattenscheid
  • Aufsichtsrätin Tatjana Kotwitzki und ihre Bachelorarbeit zum Thema Energie
  • Nachruf Reiner Scheuplein
  • Ein Hund und sein Frauchen Eva Heuer

und vieles mehr.

Gästewohnungen in Berlin, Hamburg & Co.

Ein Kurztrip nach Berlin oder Hamburg gefällig? Dann werfen Sie einen Blick in den Gästewohnungsservice der Genossenschaften.

Die-GWG-Mitglieder haben die Möglichkeit, kostengünstig sogenannte Gästewohnungen in verschiedenen Städten Deutschlands anzumieten und dort einen Kurzurlaub zu verbringen.

Die angebotenen Wohnungen können unter folgendem Link eingesehen werden:
www.wohnungsbaugenossenschaften.de/gaestewohnung-finden/guestflats

Zusätzlich gibt es einen Katalog, den man unter folgendem Link durchblättern kann:
www.wohnungsbaugenossenschaften.de/application/files/2716/9805/2113/Stadt_Land_Fluss_und_Meer_Gaestewohnungskatalog_2023-24_23.10.2023.pdf

Heizkosten-Zuschuss

Wer in diesem Jahr aufgrund der hohen Heizkosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und Probleme bei den Nachzahlungen hat, kann einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter erhalten. Dies teilt der Verband für Wohnungswirtschaft (VdW) mit. Sie können also Bürgergeld für den Monat erhalten, in dem Ihr finanzielles Limit durch Heizkosten überschritten wurde. Mit dieser einmaligen Zahlung sollen die finanziellen Belastungen durch Heizkosten abgefedert werden.

Wichtig: Der Antrag muss aber in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Denn die alte Regelung, wonach Betroffene bis zu drei Monate lang Zeit gehabt haben, einen solchen Antrag zu stellen, ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Weitere Infos hierzu gibt es beim Jobcenter Gelsenkirchen oder Jobcenter Wattenscheid.

Das ändert sich 2024: Neue Gesetze und Verordnungen

Mehr Bürgergeld und Mindestlohn sowie eine CO2-Preissteigerung – die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige davon wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Manches war bereits seit Längerem geplant, anderes kam erst vor Kurzem hinzu, weil die Bundesregierung nach dem Haushaltsurteil des Verfassungsgerichts ihre ursprüngliche Finanzplanung korrigieren musste. Wichtige Änderungen im Überblick

Bürgergeld und Mindestlohn steigen

Die Regelsätze für das Bürgergeld steigen um 12 Prozent – von bislang 502 auf 563 Euro monatlich für Alleinstehende. Die geplante Erhöhung war unter anderem von CDU und FDP aufgrund der angespannten Haushaltslage kritisiert worden.

Der Mindestlohn steigt im Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. Auch die Obergrenze für Minijobs steigt: von 520 auf 538 Euro im Monat.

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 auf 15,50 Euro für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 Euro für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 Euro für Pflegefachkräfte.

Auch die Renten werden im Juli 2024 voraussichtlich wieder steigen – laut offizieller Prognose um 3,5 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr.

CO2-Preis steigt deutlich

Der CO2-Preis steigt ab Januar 2024 von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 40 Euro geplant, durch das entstandene Loch im Bundeshaushalt wurde nun kurzfristig die deutlichere Steigerung vereinbart. Das wirkt sich auf die Preise für Diesel, Benzin, Erdgas und Heizöl aus: Der Liter Benzin dürfte sich um rund 4,3 Cent, der Liter Diesel um etwa 4,7 Cent verteuern.

Das Instrument der CO2-Bepreisung wurde 2021 eingeführt, der Preis steigt planmäßig jedes Jahr. Allerdings war die Steigerung 2023 wegen der hohen Energiepreise vorübergehend ausgesetzt. Mit der CO2-Bepreisung will man Anreize schaffen, um den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Quelle: NDR

Das neue Magazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten der WBG Horst und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

– Der neue technische Leiter stellt sich vor
– Runde Geburtstage
– Geselliges Beisammensein im Wohnpark Bulmke
– Mieter feiern ihr neues Zuhause am Hirschweg
– Umziehen und nach Hause kommen

und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Aussenbüro in Wattenscheid wieder geöffnet

Ab sofort bietet die GWG wieder Sprechstunden im Wattenscheider Außenbüro an. Frau Schemberg steht dort gerne für Fragen zur Verfügung und freut sich auf den Besuch.

Anschrift

Steeler Str. 50

44866 Bochum-Wattenscheid

Telefon
02327 – 223 690

Öffnungszeiten

Di.
14.00 – 17.00 Uhr
Fr.
08.00 – 12.00 Uhr

Hier blüht WAT – Baumbeete bepflanzen

Die Planungsgruppe Stadtbüro hat ein neues Urban-Gardening-Projekt initiiert. Dabei geht es um die Bepflanzung von Baumscheiben von Wattenscheid-Mitte und mehr Grün vor der eigenen Haustür.

Was? Übernahme der Pflege einer Baumscheibe (Beetfläche unter einem Straßenbaum) und damit für ein grünes und blühendes Wattenscheid-Mitte sorgen. 

Wo? Im Gebiet der Sozialen Stadt – WAT bewegen will die Initiative die Beetpatenschaft fördern. Daher unterstützt das Stadteilbüro sowohl formal als auch finanziell.

Wann? Gepflanzt werden soll im Frühjahr 2024. Die Vorbereitungen starten ab sofort.

Was ist zu tun? Anmeldung im Stadtteilbüro (Westenfelder Str. 1, 44866 Bochum, Tel.: 02327/9197930, info@wat-bewegen.de). Dort erhält man auch eine erste Grundausstattung für die Bepflanzung, die aus dem Projekt Soziale Stadt – Wat bewegen finanziert wird.

Mehr Wohngeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen

Wer sich seine Miete nicht leisten kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auf diese staatliche Leistung gibt es ein klar definiertes Recht. Sie müssen es aber selbst beantragen, um Wohngeld zu bekommen.

Die Bundesregierung und die Länder möchten angesichts steigender Energiepreise Haushalten mit niedrigem Einkommen helfen – und zwar mit dem Wohngeld. Deutlich mehr Haushalte können es nun erhalten und auch deutlich höhere Beträge bekommen.

Mehr als dreimal so viele Haushalte können seit Januar 2023 den Wohnkostenzuschuss bekommen. Das sind nach Schätzungen etwa zwei Millionen Haushalte.

Der Wohngeld-Betrag hat sich außerdem im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Was ist Wohngeld und wo kann ich es beantragen?

Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat. Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können.

Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner. Eine Übersicht und die notwendigen Formulare gibt es hier.

Die persönliche Abgabe führt oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete nicht bezahlen können und

  • zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
  • denen als Rentner oder Bewohner von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind

Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.

Für wie lange wird Wohngeld bewilligt?

Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 18 Monate zu verlängern

Was ist beim neuen Wohngeld mit den Heizkosten?

Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle. Im Durchschnitt soll das zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld führen.

Wie viel Geld erhält man im Schnitt?

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Die Bundesregierung hat das Wohngeld insgesamt deutlich erhöht, und zwar zum 1. Januar 2023. Vorher wurden an Wohngeldempfänger rund 177 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 2023 sollen es nun im Durchschnitt 370 Euro sein.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen von der Die GWG
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Die GWG - Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen und Wattenscheid eG

Grenzstr. 181
45881 Gelsenkirchen

Tel.: 0209 / 8219 - 0
Mail: info@die-gwg.de