Austausch der Rauchwarnmelder in allen Häusern
Seit Mitte August finden im gesamten Wohnungsbestand unserer Genossenschaft Arbeiten zum Austausch der Rauchwarnmelder statt.
Seit Mitte August finden im gesamten Wohnungsbestand unserer Genossenschaft Arbeiten zum Austausch der Rauchwarnmelder statt.
Am 15.8.2025 feierten wir einen ganz besonderen Tag. Unser geschätztes Mitglied Frau Magret Chalka vollendete Ihr 90. Lebensjahr.
Am Dienstag, 24. Juni 2025, fand im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde Wattenscheid die 100. ordentliche Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft statt.
Unser neues Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ ist erschienen. Das sind die Themen:
Das sind zum Beispiel die Themen:
Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Frau Schemberg und Herr Wolter haben sich am 23. Mai 2025 das Ja-Wort gegeben. An dieser Stelle gratulieren wir dem frisch vermählten Paar ganz herzlich. Frau Schemberg wird sich nun ab sofort mit ihrem neuen Namen am Telefon melden;-) Die neue E-Mail lautet: wolter@die-gwg.de.
Die GWG wünscht allen Mitgliedern und Dienstleistern einen schönen und sonnigen 1. Mai. Bitte informieren Sie sich bei Notfällen auf unserer Homepage über die Ansprechpartner und Notrufnummern.
✓ Winter- gegen Sommersachen tauschen
✓ Schränke & Regale ausmisten & abwischen
✓ Türen, Türrahmen & -klinken säubern
✓ Heizkörper, Böden & Teppiche reinigen.
Die GWG und das gesamte Team wünscht allen Mitgliedern, Partnern und Dienstleistern ein frohes Osterfest und eine schöne Zeit. Bitte informieren Sie sich bei Notfällen auf unserer Homepage über die Ansprechpartner und Notrufnummern. Unsere Geschäftsstelle ist von Karfreitag bis Ostermontag geschlossen. Am Dienstag, den 22. April sind wir wieder für Sie da.
Vor 150 Jahren – 1875 – hat Gelsenkirchen die Stadtrechte verliehen bekommen. Das wird gefeiert: das ganze Jahr über mit Events und Veranstaltungen und mit dem großen Stadtfest im August in der City. Das Programm wächst stetig und wird hier immer wieder aktualisiert. Vorbeischauen lohnt sich also!
Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:
Haftpflichtversicherung:
Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.
Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.
Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.
Hausratversicherung:
Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.
Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.
Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.
Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.