Kategorie: Aktuelles

Hausrat und Haftpflicht

Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:

Haftpflichtversicherung:

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.

Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.

Hausratversicherung:

Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.

Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.

Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.

Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Keine Chance für Schimmel in der Wohnung

Regelmäßiges Lüften ist auch an kalten oder ungemütlichen Tagen sehr wichtig. Das heißt: Frische Luft soll rein und die Luftfeuchtigkeit muss raus aus den vier Wänden. Ansonsten, so die Warnung durch Experten der Verbraucherzentrale, könne sich Schimmel bilden.
Zum Hintergrund: Etwa sechs bis 12 Liter Flüssigkeit gibt ein Vierpersonen-Haushalt pro Tag an die Raumluft ab und die muss idealerweise wieder hinaus.
Aber wie verliert man dabei möglichst wenig Heizwärme? Das Lüftungsverhalten hängt von der Anzahl der Personen und der Nutzung der Zimmer ab. „Je mehr, desto mehr“ – so die Faustregel der Verbraucherschützer. Das bedeutet: Feuchtigkeit, die beim Kochen, Duschen oder nach dem Schlafen entsteht, sollte man direkt durch das weit geöffnete Fenster nach draußen leiten.

So funktioniert es:

  • An kalten, regnerischen Tagen „kurz und knackig“ lüften: zwei- bis dreimal täglich
  • Das Fenster für drei bis fünf Minuten weit öffnen und „stoßlüften“.
  • Gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen und „querlüften“ – so kann die frische Luft am schnellsten hinein.
  • Türen in feuchten Zimmern wie Bad oder Küche schließen – sonst verteilt sich die Feuchtigkeit im gesamten Zuhause.
  • Gekippte Fenster und Dauerlüften im Winter vermeiden – sonst kühlen die Wände ab und werden feucht.

Fakten zur Luftfeuchtigkeit
Bei einer Raumtemperatur von 18 bis 22 Grad sollte die Luftfeuchtigkeit etwa 40 bis 60 Prozent betragen. Mit einem Hygrometer kann diese genau definiert werden. Die Geräte sind preiswert und im Baumarkt erhältlich.
Die Schimmelgefahr steigt laut Verbraucherzentrale auch bereits dann, wenn die relative Luftfeuchtigkeit im Winter regelmäßig über 50 Prozent liegt. Kritisch wird es ab 70 bis 80 Prozent, dann können direkt vor einer Wand Schimmelpilze wachsen – auch wenn es sich nicht feucht anfühlt.
Wichtig: Die Luftfeuchtigkeit ist nicht überall im Raum gleich. Selbst wenn sie in der Mitte des Zimmers 50 Prozent beträgt, kann es an ungedämmten Außenwänden schon sehr viel feuchter sein. Daher ist neben dem richtigen Lüften auch korrektes Heizen wichtig.

Richtig heizen
Die Heizung komplett aufdrehen, wenn es sich besonders kalt anfühlt oder ausschalten, wenn es einem etwa nach dem Sport angenehm warm ist? Beides ist nicht ratsam! Denn häufiges Hoch- und Runterdrehen der Thermostate benötigt sehr viel Energie und verfehlt die Wirkung. Statt ständig kurzfristig den Regler zu betätigen, besser die persönliche Wohlfühltemperatur festlegen und es konstant halten. Ausnahme: Beim Stoßlüften kann man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen.

Energie einsparen und Kosten senken
Wenn das Thermostat etwa auf Stufe 3 steht, ergibt das eine Temperatur von gut 20 Grad im Zimmer. Schon ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um circa sechs Prozent. Beispiel: Wer also die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann in wenig genutzten Räumen den Energieverbrauch um bis zu 24 Prozent reduzieren.

Die meisten manuellen Heizungsthermostate haben wie folgt fünf Temperaturstufen:
Stufe 1: ca. 12 Grad
Stufe 2: ca. 16 Grad
Stufe 3: ca. 20 Grad
Stufe 4: ca. 24 Grad
Stufe 5: ca. 28 Grad.

Je nach Heizkörpern, Heizungsart und baulichen Begebenheiten kann die tatsächliche Temperatur abweichen.

Infos zur Bundestags- und Briefwahl

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt.

Ablauf der Bundestagswahl in Wattenscheid
Ab sofort kann man den Wahlschein auch online beantragen. Wer am Wahltag nicht das Wahllokal aufsuchen kann, hat vor der Wahl die Möglichkeit, die Ausstellung eines Wahlscheines beziehungsweise die Briefwahl zu beantragen.

Den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann man auf unterschiedliche Weise beantragen:

  • Per Post oder Fax mit dem Antragsformular, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
  • mit einem formlosen Antrag per Post
  • mit einem formlosen Antrag per E-Mail an wahlbuero@bochum.de
  • mit einem Online-Wahlscheinantrag

Hinweis: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Für die Briefwahl nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversandt der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.

Ablauf der Bundestagswahl in Gelsenkirchen

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem 13. Januar 2025 versandt. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 2. Februar nicht erhalten hat und Fragen zur Wahlberechtigung hat, sollte sich zeitnah beim Wahlamt unter 0209 / 169-4025 melden.

Briefwahlunterlagen können einfach und auf verschiedene Arten beantragt werden. Mittels des Formulars oder des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch).

Sobald die Stimmzettel verfügbar sind, werden die Briefwahlunterlagen versandt und es besteht die Möglichkeit in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Dieser Zeitpunkt fällt voraussichtlich in die 6. Kalenderwoche, da die verkürzten Fristen eine endgültige Entscheidung über die Zulassung der Kandidaten und Parteien für Ende Januar vorsehen und daher einen früheren Druck der Stimmzettel nicht zulassen.
Dadurch besteht für die Briefwahl nur ein sehr kurzer Zeitraum, in dem der postalische Hin- und Rückversandt der Briefwahlunterlagen einen großen Teil einnimmt. Daher wird die Direktwahl in einer der beiden Wahlscheinstellen – soweit möglich – empfohlen.

Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben.

Spenden und Hilfe für Obdachlose

Obdachlose Frauen und Männer benötigen besonders zur kalten Jahreszeit Hilfe. Wer eine hilflose Person bemerkt, wird gebeten die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei unter 110 zu informieren. Ein Anruf, der Leben retten kann, denn die Kälte kann zu einer tödlichen Gefahr werden.
Neben Übernachtungsmöglichkeiten wird obdachlosen Menschen mit weiteren Angeboten geholfen. Vereine wie „Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ (Foto), die Gelsenkirchener Tafel e.V. oder auch Arzt mobil e.V. sowie Verbände wie Caritas und Diakonie bieten Hilfen an. Sie brauchen selbst aber auch Unterstützung durch Hinweise und Spenden.
Warm durch die Nacht
„Gelsenkirchen packt an! – Warm durch die Nacht“ versorgt montags, mittwochs und freitags um 20 Uhr am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wohnungslose Menschen mit Brötchen und Suppe. In der Facebook-Gruppe kann man sich über Spendenmöglichkeiten informieren. Das Angebot wird montags in der Zeit von 19 Uhr bis 21.30 Uhr durch Arzt Mobil e.V. mit Streetwork unterstützt.
Arzt Mobil Gelsenkirchen e.V ist ein Kooperationsprojekt mit der Gelsenkirchener Caritas. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter sind auf den Straßen unterwegs, bieten eine medizinische Versorgung und den Zugang zu weiteren Hilfen an. Infos unter www.arzt-mobil.de. Telefon: 0209 / 165 69 79
Spenden
Das Wilhelm-Sternemann-Haus der Caritas in der Husemannstraße 52 (Telefon: 0209 / 20 14 02) sowie das Weiße Haus der Caritas in der Hochstraße 80 (Telefon: 0209 / 34 92 74) nehmen für ihre Kleiderkammern gerne Spenden entgegen. In Horst bietet die Diakonie gemeinsam mit evangelischen und katholischen Kirchengemeinden im Regenbogenhaus Auf dem Schollbruch 47c (Telefon: 0209 / 51 33 48) obdachlosen Menschen Hilfen an. Auch hier werden Kleiderspenden gerne entgegengenommen. In allen genannten Einrichtungen können auch Wolldecken oder Schlafsäcke abgegeben werden.
Gelsenkirchener Tafel
Die Gelsenkirchener Tafel gibt an verschiedenen Ausgabestellen und Tagen Lebensmittel an Bedürftige aus. Neben der Lebensmittelausgabe betreibt die Gelsenkirchener Tafel seit Jahren eine Kleiderkammer ausschließlich für Kinderkleidung. Die Tafel freut sich über jede Spende (warme Kleidung, Schuhe Wäsche etc.). Es wird um telefonische Absprache gebeten. Kontakt: 0209 / 63 88 106, www.tafel-ge.de

Foto: Heidi Hagemann

Neues Mitgliedermagazin ist erschienen

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten von Ihrer Genossenschaft.

  • Am Hirschweg kann endlich neu gebaut werden
  • „Volles Haus“ bei der Mitgliederversammlung
  • Christiane Vazquez im Ruhestand
  • Photovoltaik-Projekte: Die Sonne als neue „Mitarbeiterin“
  • Elke Zywietz ist seit 60 Jahren Mitglied
  • Fröhliches Miteinander im Treffpunkt Waltraudstraße
  • Holger Stich: Erst Bergmann, dann Kunsthandwerker

… und vieles mehr.

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Richtig Lüften in der kalten Jahreszeit

Auch bei kühlen und kalten Temperaturen muss jeden Tag gelüftet werden, sonst bildet sich Schimmel. Wir erklären, wie’s geht.
Mit diesen Tipps rund ums Lüften sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Stoßlüften ist wichtig: Häuser und Wohnungen sollten mindestens morgens und abends etwa fünf bis zehn Minuten intensiv gelüftet werden. Wenig nützlich ist es dagegen, lediglich die Fenster gekippt zu lassen.
  • Optimal ist Querlüften (auch als Durchzug bezeichnet), bei dem gleichzeitig gegenüberliegende Fenster geöffnet sind.
  • Lüften Sie in Räumen, in denen Sie sich aufhalten, drei bis vier Mal täglich.
  • Kochen, Baden und Duschen sorgen für besonders viel Feuchtigkeit. Danach sollten Sie immer direkt und gründlich lüften.
  • Im Schlafzimmer sollten Sie stets vor dem Zubettgehen und kurz nach dem Aufwachen die Fenster öffnen.
  • Je mehr Personen im Haushalt leben, umso häufiger sollte gelüftet werden.

Indoor-Tipps für den Herbst

Jetzt ist es an der Zeit, den Herbst zu genießen. Wer Kinder hat, kann sich mit der Familie nun in Kletterhallen oder auf Indoorspielplätzen richtig austoben.

Zum Beispiel in Gelsenkirchen im Trampolino, Alma Park, auf dem Drachenland-Spielplatz in der Zoom Erlebniswelt und in Wattenscheid in der Boulderbar. Oder auf dem Sofa entspannen – das geht schließlich bei jedem Wetter.

Sozialberatung ist kostenloser Service

Wir möchten, dass Sie als Mitglied unserer Genossenschaft zufrieden in Ihrer Wohnung und Ihrem Quartier leben können – und das bis ins hohe Alter. Deshalb setzen wir uns für Ihre Wohn- und Lebensqualität ein. Damit Sie auch in schwierigen Lebenssituationen nicht alleine sind, bietet Ihnen Katharina Polonski eine professionelle Sozialberatung an – kostenlos, unverbindlich, vertraulich.

Ganz gleichgültig, ob es um Themen wie Hartz IV, Schulden, Nachbarschaftskonflikte, Wohnen im Alter, ganz persönliche Konfliktsituationen oder um Nach­barschaftshilfe und Quartiersentwicklung geht:

Wir wollen dafür sorgen, dass Sie in allen Lebenssituationen die Orientierung behalten und individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung finden. Viele wissen es vielleicht nicht, aber die Sozialarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht. Sie können sich also ganz darauf verlassen, dass alles vertraulich abläuft.

Katharina Polonski ist unter Telefon 0151/14315010 erreichbar.

Städtischer Service per App direkt aufs Handy

Die City-App Gelsenkirchen bringt alles unter einen Hut: Denn sie bietet einen zentralen Zugang zu zahlreichen Inhalten und Services der Stadt Gelsenkirchen. Das Besondere: Die App ist smart und passt sich seiner Nutzerin oder seinem Nutzer an. Die City-App Gelsenkirchen ist ab sofort für Android und iOS in den bekannten Stores verfügbar.

Die App bündelt Inhalte verschiedener städtischer Bereiche und Services aus Verwaltung, Bürgerservice, ÖPNV, Energieversorgung oder Freizeit ab und erübrigt so das Herunterladen sowie die Nutzung mehrerer Apps.

Vorteil: Die App orientiert sich am individuellen Nutzungsverhalten und den ausgewählten Interessen. Das bedeutet konkret: Sie zeigt nur News oder Veranstaltungen an, für die sich die Nutzer auch interessieren.

Die City-App Gelsenkirchen zeichnet sich durch verschiedene Funktionen und Module aus. Zu den aktuellen Rubriken gehören zum Beispiel:

  • Bürgerservices:

Hier finden die Nutzerinnen und Nutzer alle Links zu den Online-Dienstleistungen der Stadtverwaltung auf einen Blick.

  • Abfuhrtermine:

Wann muss die schwarze Tonne rausgestellt werden? Wann die gelbe? Die City-App liefert die Antwort. Besonders praktisch ist die optionale Push-Funktion: Diese erinnert Nutzerinnen und Nutzer daran, ihre Mülltonnen rechtzeitig rauszustellen.

  • Mängelmelder:

Eine defekte Ampel, Müllablagerungen oder Straßenschäden? Für solche Fälle gibt es in der City-App die Funktion GE-meldet. Mit dem Feature können Schäden und Störungen in Gelsenkirchen samt Bild und genauen GPS-Daten gemeldet werden – und zwar schnell und unbürokratisch.

  • Free Wifi:

Nach einmaliger Anmeldung stellt das Modul automatisch eine Verbindung zu einem der rund 500 Free Wifi-Hotspots her, sobald die Nutzenden sich in der Nähe eines Hot-Spots befinden.

Weitere Infos und Verlinkungen zu den App-Stores gibt es hier

Saisonkalender: Obst und Gemüse frisch einkaufen

Spanische Erdbeeren zu Ostern, Südafrikanische Weintrauben zu Pfingsten, marokkanische Tomaten zu Weihnachten – so sieht mancher Einkauf aus. Auch im Sommer und Herbst bieten viele Supermärkte Importware an – obwohl es dann auch regionales Obst und Gemüse frisch zu kaufen gibt. Mit dem Saisonkalender „Heimisches Obst und Gemüse“ unterstützt die Verbraucherzentrale alle, die mit dem Einkauf von regionalen, frischen Saisonprodukten das Klima schonen und ihren Gaumen verwöhnen wollen.

Vorteile für Umwelt, Gesundheit und Gaumen
Weite Lebensmitteltransporte, insbesondere per Flugzeug, belasten das Klima. Das gleiche gilt, wenn heimische Produkte außerhalb der Saison in beheizten Treibhäusern angebaut werden. Die Wahl heimischer Saisonware bringt dagegen Vorteile für die Gesundheit, die Umwelt und den Gaumen: Zusätzlich zu Frische und mehr Geschmack enthält heimisches Saisonobst und -gemüse meist weniger Rückstände von Pflanzenschutzmitteln als importierte Ware. Die kurzen Transportwege von regionaler Saisonware sparen Energie und Treibhausgase ein und schonen so das Klima. Freilandgemüse punktet zusätzlich: Es verursacht beim Anbau bis zu 30-mal weniger klimaschädliche Gase als Produkte aus beheizten Gewächshäusern.

Die Einkaufshilfe zeigt auf einen Blick, wann Erdbeeren, Kopfsalat & Co. hierzulande im Freien reifen. Anhand von vier Symbolen wie einer Sonne oder einer Lagerkiste lässt sich schnell erkennen, in welchen Monaten das Obst und Gemüse draußen wächst oder eher aus dem Treibhaus, dem unbeheizten Folientunnel oder dem gekühlten Lager kommt.

Hier weiterlesen: Der Saisonkalender der Verbraucherzentrale zeigt, wann welches Obst und Gemüse bei uns wächst.

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