Kategorie: Aktuelles

Das neue Magazin „gut & sicher wohnen“

Unser neues Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“ ist erschienen. Das sind die Themen:

Das sind zum Beispiel die Themen:

  • Lohmühlenstraße: Nachhaltige Heizung
  • Ökostrom bringt viele Vorteile
  • Weniger Barrieren für ältere Menschen
  • Das neue freundliche Gesicht am Empfang: Madeleine Buch
  • Am Hirschweg 2 und 4 geht es bald los

Sie können das neue Magazin hier herunterladen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Wir gratulieren zur Hochzeit

Frau Schemberg und Herr Wolter haben sich am 23. Mai 2025 das Ja-Wort gegeben. An dieser Stelle gratulieren wir dem frisch vermählten Paar ganz herzlich. Frau Schemberg wird sich nun ab sofort mit ihrem neuen Namen am Telefon melden;-) Die neue E-Mail lautet: wolter@die-gwg.de.

Wir wünschen einen schönen Maifeiertag

Die GWG wünscht allen Mitgliedern und Dienstleistern einen schönen und sonnigen 1. Mai. Bitte informieren Sie sich bei Notfällen auf unserer Homepage über die Ansprechpartner und Notrufnummern.

Frohe Ostern

Die GWG und das gesamte Team wünscht allen Mitgliedern, Partnern und Dienstleistern ein frohes Osterfest und eine schöne Zeit. Bitte informieren Sie sich bei Notfällen auf unserer Homepage über die Ansprechpartner und Notrufnummern. Unsere Geschäftsstelle ist von Karfreitag bis Ostermontag geschlossen. Am Dienstag, den 22. April sind wir wieder für Sie da.

Stadtjubiläum 2025: Alles zum 150. Geburtstag

Vor 150 Jahren – 1875 – hat Gelsenkirchen die Stadtrechte verliehen bekommen. Das wird gefeiert: das ganze Jahr über mit Events und Veranstaltungen und mit dem großen Stadtfest im August in der City. Das Programm wächst stetig und wird hier immer wieder aktualisiert. Vorbeischauen lohnt sich also!

Hausrat und Haftpflicht

Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:

Haftpflichtversicherung:

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.

Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.

Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig. Man sollte auch unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.

Hausratversicherung:

Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.

Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.

Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.

Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Die GWG - Genossenschaftliches Wohnen in Gelsenkirchen und Wattenscheid eG

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