Kategorie: Aktuelles

Rohbau am Hirschweg ist fertig

24 barrierefreie Wohnungen von 52 bis 81 Quadratmetern mit einer höchst energetischen Ausstattung, zum Beispiel Wärmedämmung aus Mineralwolle, Photovoltaik auf dem Dach und einer Luft-Wärmepumpe: Die GWG hat im Oktober letzten Jahres mit dem Bau von zwei neuen Mehrfamilienhäusern am Hirschweg in Wattenscheid-Höntrop begonnen und bietet hier dieselben Standards wie am jüngst fertiggestellten Objekt in Günnigfeld.

Bei dem Neubauprojekt, welches aus zwei Häusern und 24 Wohnungen besteht, handelt es sich um eine Mischfinanzierung aus öffentlicher Förderung und freier Finanzierung. Fast alle Wohnungen sind bereits vermietet und reserviert, das Interesse war sehr groß.

Der Rohbau der beiden viergeschossigen Häuser ist fast fertig. Die Fertigstellung und der Einzug sind für das Frühjahr 2023 geplant.

Jeweils drei Wohnungen in einer Größe von 52 bis 81 Quadratmetern werden pro Haus auf vier Etagen gebaut. Es handelt sich um sogenannte Dreispänner-Häuser. Alle Einheiten sind barrierefrei und mit einem
Balkon oder Terrasse versehen. Weiterhin sind alle Wohnungen mit einer Fußbodenheizung ausgestattet und es wird bodengleiche Bäder und Aufzüge geben.

97. Ordentliche Mitgliederversammlung

Am 22. Juni hat die 97. Ordentliche Mitgliederversammlung unserer Genossenschaft vor 33 stimmberechtigten Mitgliedern im Gemeindehaus der Evangelischen Kirche Wattenscheid stattgefunden.

Siglinde Salewski, die Vorsitzende des Aufsichtsrates, führte durch die Mitgliederversammlung 2022 und berichtete über die Aktivitäten des Gremiums. Sie erläuterte auch den Bericht des Aufsichtsrates über die gesetzliche Prüfung für das Geschäftsjahr 2020 und den Prüfungsbericht des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Westfalen e.V.. Die diesbezüglich notwendigen Beschlüsse wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig gefasst.

Weiterhin stellte die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss 2021 fest und beschloss wie in den vergangenen Jahren die Auszahlung einer Dividende von vier Prozent auf die dividendenberechtigten Geschäftsguthaben.

Aufsichtsrat und Vorstand wurden von der Mitgliederversammlung entlastet.

Das turnusgemäß ausgeschiedene Mitglied Herr Dieter Schumann wurde für eine weitere Amtszeit wiedergewählt. Ebenfalls endete die Amtszeit von Herr Reiner Scheuplein. Nach 18 Jahren stand er für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung. Neu in den Aufsichtsrat wurde Frau Tatjana Kotwizki gewählt.

Aus dem operativen Geschäft berichtete Kai Oliver Lehmann aus dem Vorstand der „Die GWG“ über das abgelaufene Geschäftsjahr 2021.

Der Inhalt orientierte sich am gedruckten Geschäftsbericht der Genossenschaft. Interessierte Mitglieder können sich diesen Bericht im Bereich „Über uns“ dieser Seite herunterladen.

Zum Abschluss gab es noch einen kleinen Imbiss unter dem Motto:

„Kommste vonne Schicht
Wat schönret gibt et nich
Als wie Currywurst“

Ambulanter Pflegedienst: Checkliste für die Auswahl

Grundsätzlich gilt: Bevor Sie einen ambulanten Pflegedienst suchen, muss klar sein, welche Hilfe für Pflege, Hauswirtschaft oder Betreuung notwendig ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie zunächst, für welche Fälle Sie professionelle Hilfe benötigen. Hier kann im Vorfeld die Beratung durch einen Pflegestützpunkt hilfreich sein.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
  • Klären Sie zum Beispiel, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt.
  • Bei Vorbereitung und Auswahl kann unsere Checkliste helfen.

Entscheiden Sie sich für den Einsatz professioneller Dienste, sollten Sie sich auf jeden Fall Zeit nehmen, mehrere Anbieter vor Vertragsabschluss zu vergleichen. Denn die Leistungen und Preise der Pflegedienste können durchaus unterschiedlich sein. Die Anschriften der Pflegedienste in Ihrer Nähe und eine Preisvergleichsliste erhalten Sie in Pflegestützpunkten oder bei Ihrer Pflegekasse.

Bei der Auswahl des Anbieters kann die folgende Checkliste helfen:

  • Sinnvoll ist es, vorab den genauen Bedarf zu klären,  welche Hilfe durch Angehörige und den Pflegedienst nötig ist.
  • Überlegen Sie, ob der Pflegedienst bei der Körperpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung oder zur Betreuung des Pflegebedürftigen, beispielsweise zum Vorlesen oder Spazierengehen, eingesetzt werden soll.
  • Klären Sie mit der Pflegekasse, ob Leistungen zur Verfügung stehen und die Pflegekasse Teile der Kosten übernimmt.
  • Klären Sie, ob der Dienst alle für Sie notwendigen Hilfen anbietet oder vermittelt und er auf individuelle Anforderungen spezialisiert ist. So gibt es zum Beispiel Pflegedienste für Kinderkrankenpflege oder für Patienten, die beatmet werden müssen.
  • Wenn es um die konkrete Auswahl eines Pflegedienstes geht, ziehen Sie durchaus mehrere in die engere Auswahl.
  • Danach sollten diese Sie vorab bei einem Hausbesuch möglichst kostenlos und ausführlich über ihre Leistungen informieren und beraten.
  • Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an die professionellen Pflegekräfte haben, zum Beispiel Einhaltung bestimmter Zeiten, kein Personalwechsel, Nichtraucher. Fragen Sie die Pflegedienste, ob sie Ihre Wünsche erfüllen können.
  • Erkundigen Sie sich nach den Mitarbeitern. Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt, welche von Hilfskräften?
  • Gibt es eine Kontaktperson für Ihre Wünsche und Beschwerden?
  • Lassen Sie sich vom Pflegedienst das Abrechnungsverfahren erklären und einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen! Dieser gibt Auskunft darüber, ob die bewilligten Mittel der Pflegekasse ausreichen und wieviel Sie eventuell zuzahlen müssen.
  • Der Pflegevertrag sollte schriftlich geschlossen werden. Darin müssen Leistungen und Kosten geregelt sein.
  • Der Pflegebedürftige kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er sein Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren hat. Für eine Kündigung durch den Pflegedienst sollte eine möglichst lange Kündigungsfrist im Vertrag geregelt sein, damit man ausreichend Zeit für die Suche einer Alternative hat.
  • Treten bei der Pflege Probleme auf oder Ihnen missfällt Gravierendes, scheuen Sie sich nicht, dem Pflegedienst dies mitzuteilen. Oft hilft hier schon ein offenes Gespräch, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Das aktuelle Magazin für Mitglieder zum Download

Das Mitgliedermagazin „gut & sicher wohnen“, Ausgabe Nr. 38, der gleichnamigen Genossenschafts-Kooperation in Gelsenkirchen und Wattenscheid ist jetzt erschienen.

Darin finden Sie wieder viele Themen und Neuigkeiten aus Ihrer Genossenschaft und den befreundeten Wohnungsgenossenschaften.

  • Neubau am Hirschweg ohne Barrieren
  • Neue Mitarbeiterinnen im Team
  • Mitgliederversammlung
  • Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
  • Arbeiten und Ausbildung bei einer Wohnungsgenossenschaft
  • … und vieles mehr

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Hier ist das Magazin zum Download

Willkommen im Team

Wenn Sie jetzt bei uns am Telefon begrüßt werden, könnten die freundlichen Stimmen Marina Tenthoff oder Simone Schemberg gehören. Beide arbeiten seit dem 2.Mai für Die GWG. Und wir stellen Sie Ihnen hier vor:

Marina Tenthoff kümmert sich um die Mitgliederverwaltung und die Betriebskostenabrechnung sowie das Mahnwesen nebst Mietenbuchhaltung. Die ausgebildete Immobilienkauffrau und Immobilienökonomin (VWA) hat bereits einige Jahre in der Wohnungswirtschaft gearbeitet. In der Welt der Zahlen fühlt sie sich genau richtig.

Simone Schemberg ist in der Vermietung tätig und kümmert sich um Wohnungsbesichtigungen sowie Vor- und Endabnahmen. Außerdem ist sie Ansprechpartnerin bei Versicherungsfällen und Reparaturaufträgen. Zudem wird sie die Handwerker bei Modernisierungsmaßnahmen koordinieren.
Die Immobilienfachwirtin freut sich auf Abwechslung im Außendienst, denn dies war ihr ausdrücklicher Wunsch für die berufliche Zukunft.

Genossenschaften zeigen sich solidarisch mit den Geflüchteten aus der Ukraine und bieten Wohnungen an

Wir sind sprachlos, entsetzt und zutiefst traurig über den russischen Überfall auf die Ukraine. Nie hätten wir es für möglich gehalten, dass es im Europa des 21. Jahrhunderts zu einem willkürlichen Angriffskrieg kommen würde, der nicht nur unfassbare Zerstörung bringt, sondern auch Millionen Menschen in die Flucht treibt.

Wir Genossenschaften stehen für Freiheit, Frieden und Demokratie. So ist es für uns selbstverständlich, dass wir den Ukrainerinnen und Ukrainern zur Seite stehen und sie im Rahmen der jeweiligen Möglichkeit der Genossenschaft individuell unterstützen.

Neben vielen Spendenaktionen, auch gemeinsam mit Mitgliedern und Bewohnern, will die sozial orientierte Wohnungswirtschaft in Deutschland Menschen aus der Ukraine vor allem mit dem jetzt wichtigsten Gut unterstützen: ein Dach über dem Kopf. Sie reichen von der schnellen Unterbringung Geflüchteter in Gästewohnungen bis zur Bereitschaft, längerfristigen, temporären Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung für Schutzbedürftige oder selbst betroffen sind, finden Sie hier zwei Links, die Ihnen weiterhelfen sollen. Viele Genossenschaften haben bereits individuelle Regelungen mit Kommunen getroffen. Sprechen Sie daher die verschiedenen Unternehmen direkt darauf an: Alle Genossenschaften | Wohnungsbaugenossenschaften.
Der weitere Link führt Sie zu Unterkunfts- und Hilfsangeboten, die die Wohnungswirtschaft insgesamt bereitstellt: www.gdw.de/wohnungswirtschaft-hilft-ukraine.

Wenn Sie über Hilfs- und Unterbringungsangebote verfügen, können Sie Angebote bzw. Kontaktadressen an: ukrainehilfe@gdw.de senden. Die Informationen werden in einer Deutschlandkarte, nach Bundesländern, unter oben angegebenen Link zu finden sein.

Frischekur für den Garten zum Frühling

Mit den ersten warmen Temperaturen erwacht die Natur aus ihrem Winterschlaf. Mit diesen Tipps wird der Garten frühlingsfit:

Gut vorbereiten

Ein erster Check verrät: Welche Pflanzen haben den vergangenen Herbst und Winter überlebt? Gut hinschauen: Nicht alles ist tot, nur weil es auf den ersten Blick so aussieht. Bambus etwa rollt sich bei Frost zusammen und kommt mit viel Wasser wieder zu Kräften. Kontrollieren Sie zudem Ihre Beete auf hochgefrorene Pflanzen, deren Boden Sie leicht andrücken sollten. Wer jetzt Unkraut und Schnecken beseitigt, spart sich in den nächsten Wochen viel Arbeit.

Erst Umgraben, dann ruhen lassen

Man sollte – sofern nicht schon im Herbst geschehen – die Beete im Frühling umgraben. Besonders wichtig ist das bei schweren Böden mit einem hohen Lehm- und Tongehalt. Dann die Erde glatt harken, Steine und weiteres Unkraut entfernen. Danach den Boden vor der Neubepflanzung ruhen lassen. So gelangen wichtige Mikroorganismen wieder an die Oberfläche.

Erste Aussaat ab Anfang März

Eine Aussaat sorgt schon ab Anfang März für schöne Blumen und Gemüse im heimischen Garten. Achten Sie aber auf den angegeben Mindestabstand zwischen den Samen und benutzen Sie Blumenerde von guter Qualität. Nachfolgend die Samen mit etwas Erde bedecken, die Stellen andrücken und mit einer Gießkanne mit Brauseaufsatz wässern.

Pflanzen zurückschneiden

Stauden, die im Frühling schon recht groß sind, wachsen im Laufe des Jahres nur noch weiter. Verschaffen Sie daher den umliegenden Pflanzen mit einer Gartenschere mehr Licht und Raum. Schneiden Sie ruhig großzügig ab: Sie werden mit einem starken Wachstum und einer guten Blüte belohnt. Der Frühling ist zudem ideal, um mehrjährige Kräuter wie Lavendel und Rosmarin oder auch Rosen zurückzuschneiden. Der Boden sollte dafür aber trocken sein.

Gemüse für den Nutzgarten

Kümmern Sie sich nun um Ihren Nutzgarten: Lockern Sie den Boden auf, entfernen Sie unnötiges Laub und störendes Unkraut. Anschließend düngen Sie die Beete, sofern Sie es noch nicht im Herbst getan haben und breiten Sie eine dunkle Folie auf dem kalten Boden des Beets aus. So stellen Sie sicher, dass die Erde für die Aussaat vorgewärmt wird, denn die Folie speichert die Sonnenwärme und gibt diese an den Boden weiter. So können Sie bei frostfreiem Wetter im Frühling Brokkoli, Porree, Zwiebeln, Erbsen, Spinat & Co. einsäen.

Frühblüher sorgen für Farbakzente

Gladiolen, Dahlien und Lilien kann man problemlos einpflanzen, nachdem die Sauerkirsche geblüht hat. Tulpen, Iris, Stiefmütterchen, Krokusse oder Mini-Narzisse sind typische Frühblüher. Balkon- und Kübelpflanzen, die drinnen überwintert haben, sollten erst Mitte Mai ihren Weg zurück nach draußen finden.

Pflanzen und Gartenboden richtig düngen

Gartenpflanzen brauchen im Frühling Dünger. Stauden, Rosen und Rhododendren sollten am besten im April gedüngt werden. Langzeitdünger ist für Pflanzen geeignet, die Blüten oder Früchte entwickeln. Doch allgemein gilt: Jede Pflanze und auch jeder Gartenboden hat andere Bedürfnisse. Informieren Sie sich also vorab, welcher Dünger in Ihrem Fall richtig ist. Achten Sie dabei auf den natürlichen Nährstoffgehalt und den pH-Wert.

Neue Wege für Lars Büngener

Man soll dann gehen, wenn es am schönsten ist oder, wenn sich eine neue Herausforderung ergibt. Und so hat Lars Büngener die Die GWG mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlassen. Am 31. Dezember hatte er seinen letzten Arbeitstag und hat sich sogleich in das Studium zum Mediendesigner an der Internationalen Hochschule in Bad Honnef geschmissen.

Neben dem Fernstudium bleibt er der Genossenschaft indirekt erhalten, da er sich bei der Heizungs- und Installationsfirma Firma Sibbe als Bürokaufmann etwas zum Studium hinzuverdient. Das Unternehmen ist Partner der Genossenschaft.

„Ich hatte schon immer Interesse an kreativen Projekten in Verbindung mit Technik und Computern. Das ergänzt sich sehr gut zu meiner Ausbildung und so kann ich später auch weiterhin in einem Büro arbeiten“, erläutert der 24-Jährige.

Er ist dankbar über die knapp viereinhalbjährige Tätigkeit bei der Die GWG und hat dort viel gelernt. „Das faire und familiäre Miteinander wird mir fehlen.“ Wir wünschen Lars Büngener viel Erfolg bei seinem weiteren Bildungsweg.

Tipps zum Energiesparen in Wohnung und Haushalt

Weniger Strom verbrauchen kann ganz einfach sein. Es gibt viele Kleinigkeiten, mit denen man Strom, Wärme und Wasser sparen kann. Mit diesen Tipps für den Haushalt spart man Geld und Energie und schont außerdem die Umwelt.

Einen energieeffizienten Kühlschrank anschaffen

Er läuft das ganze Jahr auf Hochtouren und ist im schlimmsten Fall für ein Viertel des gesamten Stromverbrauchs verantwortlich: der Kühlschrank. Mit einem neuen, qualitativ hochwertigen Gerät kann man langfristig viel Energie sparen und CO2-Emissionen reduzieren.

Bei einem Neukauf sollte man unbedingt auf den Energieverbrauch achten. Mit einem neuen Gerät kann man bis zu 50 Prozent Energie einsparen, da sich die Energie-Effizienz stetig verbessert. Beispiel: Ersetzt man einen 15 Jahre alten Kühlschrank der Energieeffizienzklasse D durch ein Modell der Klasse A+++, spart man pro Jahr 370 kWh und etwa 100 Euro.

Waschen ohne Vorwäsche

Die heutigen Waschmaschinen habe eine so starke Leistung, dass eine Vorwäsche überflüssig ist. Auch mit dem Hauptprogramm wird die Wäsche sauber. Waschen ohne Vorwäsche vermeidet bei drei Waschgängen in der Woche bis zu 35 kg CO2 im Jahr. Manche Waschmaschinen verfügen auch über ein Kurzwaschprogramm, das bei leicht verschmutzter Wäsche völlig ausreicht – ein weiteres Plus in der Energiebilanz.

Energie sparen mit Zeitschaltuhren

Zeitschaltuhren sparen Energie bei Heizung und Warmwasser. Also am besten gleich einen Blick auf den Durchlauferhitzer werfen. Diese sind nämlich oft unnötigerweise auf die höchste Stufe eingestellt und laufen rund um die Uhr.

Kühlschranktür schnell schließen

Jedes Mal, wenn man die Kühlschranktür öffnet, entweicht Kälte. Um das zu kompensieren, braucht der Kühlschrank viel Energie. Jährlich werden durch zu langes Öffnen der Kühlschranktür etwa 15 kg CO2 erzeugt. Also besser gezielt die Lebensmittel herausholen, die man haben möchte statt minutenlang vor der geöffneten Türe zu stehen.

Wäsche richtig trocknen

Trocknet kostengünstig und umweltfreundlich: Wäsche auf der Leine statt im Trockner. Ob im Garten, auf dem Balkon oder im Waschkeller, es ist immer energiesparender, die Wäsche auf einem Wäscheständer zu trocknen, statt den Trockner anzuschmeißen. Bis zu 385 kg CO2 stößt ein Trockner im Laufe eines Jahres aus – für etwas, das die Luft (mit ein wenig Geduld) auch klimaneutral erledigt. Man spart bis zu 180 Euro jährlich, wenn man auf einen Trockner verzichtet.

Weitere Tipps gibt es unter: utopia.de/ratgeber/energie-sparen-energiespartipps-haushalt/

Hier gibt es Infos zur Energieberatung Zuhause.

Verträge und Onlineshopping: Mehr Rechte in 2022

Kündigungsbutton

Wird Verbrauchern zukünftig die Möglichkeit eingeräumt, über eine Homepage einen Laufzeitvertrag abzuschließen, dann muss ab dem 
1. Juli 2022 auf der Homepage zusätzlich ein Kündigungsbutton platziert werden, über den der Vertrag wieder gekündigt werden kann.

Verbraucher sollen ihre Verträge dadurch künftig schneller und leichter wieder beenden können. Bislang sind die Möglichkeiten zur Kündigung oftmals nur nach langwieriger Suche zu finden.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ansonsten würden sie sich um ein Jahr verlängern.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpassen Verbraucher die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, man kann die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.

Dadurch werden Verbraucher besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.

Haustürgeschäfte: Aufforderung zur sofortigen Zahlung unzulässig

Kostenträchtiger Abzocke an der Haustür schiebt der Gesetzgeber ab dem 28. Mai 2022 einen Riegel vor: Bei Verträgen, die bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung zustande gekommen sind, darf nicht mehr am Tag der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden.

Ausnahme: Wenn die Ware oder Dienstleistung weniger als 50 Euro kostet, kann sofort zur Zahlung aufgefordert werden. Damit sollen Überrumpelte davor geschützt werden, dass sie den häufig bar bezahlten hohen Beträgen windiger Geschäftemacher an der Haustür vergeblich hinterherlaufen müssen, wenn sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder auch Strafanzeige wegen unlauterer Geschäfte erstatten wollen. (Quelle: Verbraucherzentrale)

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